Juristisches, wenn 1 Kind was teures kaputt macht

Gelöschter Benutzer
naja ich lese hier 2 darstellungen, und wie so oft, wird sich die wahrheit wohl irgendwo dazwischen bewegen. hätte das kamerakind den bändel um das handgelenkt gehabt (was ja wohl sicherheitsmassnahme nr. 1 ist) wäre der schaden nicht passiert

tätlicher angriff?? ich glaube ihr hattet alle etwas zu heiss hier. wir reden doch von noch recht kleinen kindern....
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
genau! und wäre ihr rock länger gewesen ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gelöschter Benutzer
Ich sehe es wie Jelena. Das "Aus der Hand schlagen" kommt ja von shivas Sohn. Und die Wahrnehmung der Kinder weicht ja dann öfters mal von der Wahrheit ab. Vielleicht hat er den grösseren mit der Kamera genervt und der hat ihn weggeschubst, weil er einfach nicht aufhören wollte? Und dabei ist die Kamera runtergefallen? Das tönt doch recht plausibel. Irgendwie müssten schon noch verlässlichere Zeugen her, wenn wirklich seine Eltern sich an den Kosten beteiligen sollen. Sonst ist es deine Kamera, dein Risiko. Sorry, wenn ich einem Kind eine Kamera mit auf Schulreise gebe, dann KENNE ich das Risiko, und wenn ich's mir nicht leisten kann, dann gebe ich sie nicht mit.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
es könnte ja auch sein, dass ich china gleichzeitig ein sack reis umgefallen ist, nicht?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Maya1
Dabei seit: 05.11.2007
Beiträge: 626
Die Frage wäre auch noch, warum das andere Kind so heftig reagierte. Ev. hat es ja mehrmals gesagt, dass es nicht fotografiert werden möchte. Natürlich rechtfertig dies das "aus der Hand schlagen" nicht, aber es wäre zumindest verständlicher.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Wer einem 1. Klässler eine Kamera gibt, muss damit rechnen, dass diese evtl. kaputtgehen könnte. Wenn mir die Kamera also wertvoll oder unersetzlich ist, würd ich sie scher nicht so einem kleinen Kind geben.

Falls wirklich die Lehrperson auf das Mitnehmn der Kamera bestanden a (kann ich mr fast nicht vorstellen), würde ich ihr mein Meinung dazu sagen.

Ob jetzt gefallen oder geschlagen, da würde ich es fast unmöglich finden, die Wahrheit herauszufinden. Das passiert halt unter Kindern.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
schräg finde ich, dass man vom 1. klässler quasi "verlangt", dass der den sicherheitsbändel umschnallt, vom 2. klässler jedoch nicht "erwartet", dass er so wohlerzogen wurde, dass er keinem einen wertgegenstand aus der hand schlägt.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Henrietta
Dabei seit: 19.11.2002
Beiträge: 133
Mir, bzw. meinem 14 jährigen Sohn ist etwas ähnliches passiert. Eine seiner Kolleginnen hatte sein nigelnagel neues Handy fallen lassen, es war kaputt. Das Mädchen gestand seinen Fehler ein. Es ging sogar mit meinem Sohn in den Laden um zu fragen, ob das Handy repariert werden könnte. Der Verkäufer meinte, es sei zu stark beschädigt, es könne nicht mehr repariert werden. Ich rief die Mutter an, um sie zu bitten, den Fall der Haftpflichtversicherung anzugeben. Diese weigerte sich und meinte, wo sie eigentlich hin käme, wenn sie ständig etwas der Versicherung melden müsse. Ich staunte nur, meinte sie müsse das bezahlen. Sie blieb auf ihrem Standpunkt, dass sie es nicht der Versicherung melden würde. Sie sei gerade umgezogen und hätte Diverses von der alten Wohnung der Versicherung melden müssen, jetzt wolle sie das nicht schon wieder tun. Mein Cousin ist Anwalt, er sagte, dass es bei Kinderstreiterein sehr schwierig sei und ich wohl auf dem Schaden sitzen bliebe. So war es dann auch...
Gelöschter Benutzer
natürlich erwarte ich das, auch von kindergärtnern fisi. aber man muss halt damit rechnen dass nicht immer alles klappt was man erwartet. und wenn ein teures teil einen bändel fürs handgelenk dran hat, damit die kamera nicht herunterfällt, dann wäre das eben die 1. sicherheitsmassnahme.

theoretisch kann man sich sagen: selbst die versicherung würde das von diesem standpunkt aus sehen: sicherheitsmassnahme nicht beachtet --> schaden wir nicht übernommen

dann erübrigt sich auch das ganze zeugenprogramm, die indiziensucherei, die rechtsanwälte usw
Gelöschter Benutzer
henrietta: wobei ich einem 14jährigen ohne mit der wimpter zu zucken ein handy anvertrauen würde im alltag. nicht aber einem 8jährigen meine kamera auf einer schulreise.