Juristisches, wenn 1 Kind was teures kaputt macht

Maya1
Dabei seit: 05.11.2007
Beiträge: 626
Und wie in den meisten Geschichten die hier gepostet werden, hören wir nur die eine Seite. Ev. tönt die Version des anderen Kindes ja ganz anders?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
was die versicherung sagt, ist eh nicht von belang. haften tut der verursacher gegenüber dem geschädigten.
der verursacher kann lediglich sein risiko versichern.

einzige ausnahme: kfz-haftpflicht.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gelöschter Benutzer
@Fisi

Ich kenne von Erst- wie von Zweitklässlern vor allem, dass meistens der andere schuld ist. icon_smile.gif
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
mal abgesehen davon, wer den schaden bezahlt oder eben nicht, weil er keine versicherung hat, und selbst nicht über die nötigen mittel verfügt oder was auch immer...

... ich finde, es ist einmal mehr nicht ausser acht zu lassen, welche message man dem kind, welches den schaden zumindest mitverursacht hat, gibt.

es ist ok, dass man was kaputt macht, ohne dass es dafür konsequenzen gibt. man muss nur alles bestreiten, und dann kommt es schon gut...

für mich als eltern ist es wichtig, meinen kindern mit auf den weg zu geben, dass man eingestehen kann, dass man "scheisse" gebaut hat. dass man vielleicht ein bisschen heftig reagiert hat, dass man nicht gewollt hat, dass etwas kaputt geht, dass es einem leid tut.

und DAS kann auch ein 2. klässler. vorbeigehen, sich entschuldigen, ev. sogar einen kleinen kuchen backen, einen blumenstrauss pflücken, was auch immer. einfach ein kleines zeichen von es tut mir leid, und ich mache es mit meinen mitteln wieder gut. natürlich bringt das die kaputte kamera nicht zurück. aber es hinterlässt einen anderen nachgeschmack.

aber die grossen (sogar die ganz grossen, wobei ich jetzt die versicherungen meine) leben es ja vor, dass man einfach mal behauptet: selber schuld. wenn man dann das gegenteil beweisen kann, hat man glück gehabt, wenn nicht, na dann eben pech...

einfach nur schade icon_frown.gif
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@pluto
eine anzeige bei wem, gegen wen und zu welchem sachverhalt und mit welchen aussichten? - scheint mir wenig effizient...

gegen das kind wegen tätlichkeit mit gegenklage gegen den "fotoapparatträger" wegen verstoss gegen das recht am eigenen bild? gegen die lehrperson wegen verletzung der aufsichtspflicht?

könntest die klageflut ja noch erweitern. behörden, gerichte und womöglich auch anwälte hätten an der zusätzlichen "auslastung" sicher ihre helle freude. nur die vernunft bliebe mal wieder auf der strecke.

die durchsetzung einer zivilrechtlichen foderung welche im grundsatz auf unerlaubter handlung basiert bedarf keiner strafklage. oft reicht da eine konsequente haltung und handlungsweise aus....
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@shiva76
warum das kind den fotoapparat mitgenommen hat, ist eigentlich irrelevant. die erste frage, welche sich stellt, wäre, ob dein kind das andere gegen dessen willen fotografiert und ob es dies auch noch getan hat, nachdem ihm das "nicht-wollen" des anderen kindes bekannt war.
sollte dem so sein, ergäbe sich die folgefrage, ob es ein verhältnismässiges mittel darstellt, einem fotografen (unabhängig des alters) tätllich anzugehen, wenn dieser den willen nicht fotografiert zu werden nicht respektiert. hier scheiden sich die juristengeister zum ersten mal, wobei die allgemeine tendenz schon dahin geht, dass es als unverhältnismässiges mittel betrachtet wird. insbesondere hätte das kind alternativ ja die aufsichtsperson mit seiner sicht der dinge ansprechen können.... rein theoretisch.

gehen wir davon aus, dass der tätliche angrifft kein erlaubtes mittel war, so ist eine forderung aufgrund einer unerlaubten handlung (schadenersatz) entstanden. primär richtet sich die forderun gegen das verursachende kind, sekundär gegen dessen eltern. so der freund der mutter nicht der vater des kindes ist, mag seine "verteidigungsstrategie" zwar nachvollziebar sein, doch wäre er dazu dann nicht berechtigt.

ob das kind die kamera mit dem "bändel" am handgelenk gesichert hatte oder nicht gar nicht relevant. es handelt sich hier ja offenbar um ein bewusstes vorgehen des kindes und nicht um eine fahrlässigkeit bei welcher die sicherungsmethode noch einfluss gehabt haben könnte.

da mit verbaler kommunikation offenbar wenig zu erreichen ist, dürfte sich empfehlen, den sachverhalt kurz in einem brief an die effektiven eltern bzw. die mutter festzuhalten und ihr die forderung schriftlich zu eröffnen. sollte keine reaktion erfolgen, wäre eine erinnerung mit dem hinweis, dass andernfalls der betreibungsweg eingeschlagen wird, nett aber nicht unbedingt pflicht. dies dürfte in den meisten fällen die kommunikationsfreundlichkeit fördern, so dass es dann wohl zu einer diskussion über den zeitwert (den entstandenen schaden) kommen dürfte... aus meiner sicht bis dahin zumindest einen versuch wert. ob es sich dann lohnt, allenfalls weiterzuziehen und in eine betreibung sowie allenfalls ein verfahren zur aufhebung eines rechtsvorschlages einzusteigen, ist eine andere frage.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@angelface, abgesehen davon dass dein text wesentlich länger ist als meiner sind sie inhaltlich mehr oder weniger gleich ausser dass ich daruf hinaus ging, dass eine betreibung ohne polizeiraport wohl schon im voraus zum scheitern verurteilt wäre.

da ich gerade stieg larsson lese, überlegte ich mir auch was wohl alles passert wäre wenn er lisbeth salanders ungefragt gegen iihren willen fotografiert hätte. der junge hätte wohl erst nach ein paar tagen auf der intensivstation aussagen können was wirklich geschehen ist und würde wahrscheinlich auch mehr nie den stimbruch bekommen icon_smile.gif)

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Rechtlich ist das eine,
Menschlich das andere.

ich wäre menschlich so enttäuscht und es rechtlich durchsetzen wäre mir der aufwand zu gross icon_frown.gif

unfallversicherung? ist die kamera ihm nicht auf den fuss gefallen oder an kopf? hat er geschlagen?

gruss
hefrmaja
Dabei seit: 16.04.2004
Beiträge: 559
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Gelöschter Benutzer
man könnte meinen, nur weil man einen 2.klässler nicht gleich verhaften lässt, sende man zeichen dass man nicht sorgfältig mit material umgehen soll