Juristisches, wenn 1 Kind was teures kaputt macht

goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Du kaust dir ne Kamera und schickst ihr eine Rechnung, schreib dazu den Schadensbericht, dass ihr Junge die Kamera kaputt gemach hat und dass du mehrere Zeugen dafür hast und gibst ihr so die Möglichkeit das Geld bei ihrer Versicherung einzufordern. (Die hat ganz bestimmt eine) Wenn sie nicht reagiert, dann kannst du sie betreiben aber ohne eine Rechnung geht nix.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
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@goodie31
die schadenersatzpflicht bezieht sich auf den zeitwert der beschädigten kamera, nicht aber auf den neuwert einer allenfalls leistungsfähigeren.
eine rechnung über den neuwert einer aktuell gekauften kamera, welche allenfalls ein höheres leistungsspektrum aufweist, wäre nicht durchzusetzen.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Sie hat geschrieben dass sie sich eine gleiche Kamera bei Ricardo ersteigern will, dann passts wieder.