Kinder fahren unangeschnallt im Bus auf der Autobahn ins Schulschwimmen

lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
In unserer Schule gehen die Kinder einmal pro Woche ins Schulschwimmen. Dafür müssen sie mit einem Bus, welcher normalerweise als Linienbus im Einsatz ist, zum Hallenbad in einem anderen Ort fahren. Dieser Weg führt über die Autobahn. Die Sitze im Bus sind mit Gurten ausgerüstet.

Nun fahren aber mehr Kinder mit als es Sitzplätze hat. Deshalb sitzen jeweils drei Kinder auf zwei Sitzen und sind nicht angeschnallt.

Gerne würde ich Eure Meinung dazu hören (bzw. lesen). Wäre dies ok für Euch ?
mjz
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 136
ganz einfach.... das ist nicht erlaubt... weder auf einer Autobahn noch einer normalen strasse dürfen nur so viele Personen wie sitze in einem Auto / Bus sind sitzen.... ausser er hat Stehplätze...

vom Gesetz her ganz klar verboten…. Kann ein ziemlich grosse Sache geben wenn es mal ein Unfall gibt….

eis nach em andere...
mjz
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 136
In Schulbussen
Ab 1. August 2012 müssen neu in Verkehr gesetzte Schulbusse ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten wie Personenwagen. Das bedeutet, dass entweder – wie in Personenwagen – geprüfte Rückhaltevorrichtungen verwendet werden, oder dass der Bus eigentliche Kindersitze aufweist, die denselben Schutz anbieten (Art. 123a Abs. 1 VTS). Längsbänke sind in neu zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr zulässig.

Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse - auch mit Längsbänken - dürfen weiter verwendet werden (vgl. Art. 222l VTS). Seit 1. Januar 2010 müssen sie aber pro Sitzplatz mindestens einen Beckengurt aufweisen. Dazu gilt anzumerken, dass die Mehrheit der heute verkehrenden Schulbusse bereits über speziell für Kinder zugelassene Sitzplätze (reduzierte Abmessungen) verfügen und deshalb von der Verwendung von Rückhaltevorrichtungen (vgl. Art. 3a Abs. 4 in fine VTS) befreit sind. In Schulbussen, deren Sitzplätze lediglich mit einem Beckengurt ausgerüstet sind, müssen nur für Kinder bis 7 Jahre geprüfte Rückhaltevorrichtungen verwendet werden (Ausnahmeregelung bis 31.12.2012). In Fahrzeugen mit Sitzplätzen für Erwachsene (normale Abmessungen) gelten die gleichen Sicherheitsanforderungen wie in Personenwagen (Rückhaltevorrichtung obligatorisch für Kinder < 12 Jahre und < als 150 cm).

eis nach em andere...
crea
Dabei seit: 24.02.2006
Beiträge: 378
wie bitte? 2 auf einem sitz ist nicht erlaubt, lass deine kids nicht mehr mit und melde es der schulleitung

zu viele
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
nachdem ich am dienstag von meinen beiden kindern erfahren habe, dass jeweils drei kinder auf zwei plätzen sitzen, habe ich der klassenlehrerin eines meiner kinder angerufen. sie hat mich an den schulleiter verwiesen.

der schulleiter hat mir gesagt, dass die beförderung erlaubt sei, er habe sich beim busunternehmen erkundigt. da ich dies nicht wirklich glauben konnte, habe ich bei der polizei in unserem dorf angerufen.

der polizist konnte mir keine auskunft geben (was mich dann doch seeeehr erstaunt hat), hat dann aber gesagt, er werde dies abklären und sich wieder melden. am mittwoch nachmittag habe ich beim strassenverkehrsamt des kantons angerufen, da ich vom polizist noch nichts gehört habe.

der herr vom strassenverkehrsamt hat mir gesagt, dass der linienbus eine spezielle bewilligung haben muss, damit stehplätze ausserhalb der linie genutzt werden dürfen. ohne diese bewilligung dürften nur so viele personen mitfahren, wie es sitzplätze habe. er konnte mir aber nicht sagen, ob dieser bus eine bewilligung hat, da er darfür das nummernschild benötigt.

heute hat nun der polizist zurückgerufen und mir gesagt, dass alles korrekt sei. auf meine frage, ob denn der bus eine bewilligung für die stehplätze habe, ist er mir ausgewichen und hat wiederum gesagt, dass alles korrekt sei.

daraufhin habe ich vom schulleiter ein (etwas arrogantes) mail bekommen, dass ja alles korrekt sei, und für ihn die sache abgeschlossen ist.

ich habe nun den klassenlehrern meiner beiden kindern ein mail geschickt, dass sie darauf achten sollen, dass meine kinder auf einem eigenen sitzplatz sitzen und angeschnallt sind.

ich bin aber der meinung, dass dieser transport sehr fragwürdig ist (egal ob korrekt oder nicht). das beste war noch, dass der polizist mir gesagt hat, dass in den letzten 40 jahren ja nie etwas passiert sei !!!
Gelöschter Benutzer
lisa, erdundige dich beim bfu. mich wundert gar nichts mehr. was sitzen eigentlich überall für inkompetente leute, nichts wissen, am liebsten alles unter den teppich kehren. logisch, es muss immer zuerst etwas passieren bevor gehandelt wird. alle privaten autos müssen kinder neuerdings bis 12 jahre speziell sichern, aber in grossen bussen auf der autobahn soll das nicht nötig sein, wers glaubt.
esmeralda
Dabei seit: 22.11.2007
Beiträge: 74
Weil unser Schulbus während 2 Jahren von mir aus gesehen nicht sicher genug war (seitliche Sitze ohne Gurte), hatte ich der Gemeinde/Schule mitgeteilt, dass ich ab sofort die Kinder selber in den Schwimmkurs fahren werde. War zwar anstrengend, aber es hat sich für mich nur so akzeptabel.
Wenn du das auch machen willst, Tipp vom Anwalt: Auf keinen Fall die Schule fragen ob du darfst sondern nur mitteilen, dass du es machst. So müssen sie einschreiten und beweisen, dass sie das Recht haben es zu verbieten. (rechtliche Grauzone).
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@goldfisch: 'am liebsten alles unter den teppich kehren'. ja, das trifft den nagel auf den kopf, leider auch in anderen dingen an unserer schule icon_frown.gif(

@esmeralda: ich werde nun mal schauen, ob das klappt, dass zumindest meine beiden kinder angeschnallt sind.

aber auch wenn das klappen sollte, ist für mich die sache nicht abgeschlossen.
juhee
Dabei seit: 10.08.2005
Beiträge: 31
@lisa
wie alt ist denn deine tochter? sag ihr doch, sie solll das ks mal ablesen und dann kannst du ja beim svsa nochmals nachfragen. ich finde es richtig, dass du dies abgeklärt haben möchtest! Denn falls etwas passiert - weiss nämlich plötzlich niemand mehr, dass irgendjemand etwas gesagt hat (weisch was ig meine?)

sobald du vom svsa bescheid (evtl. sogar schriftlich ein schreiben verlangen) - kannst du dann zur schulleitung gehen oder zur polizei und dann müssen sie einschreiten! falls nichts passiert - würde ich schriftlich ein brief an die kantonspolizei schreiben, was vorgefallen ist etc. und dann werden sie sich schon mit der schule in verbindung setzten (gibt spezielle abteilung für solche sachen, nicht die "dorfpolizei"icon_wink.gif
lg
loeckli1
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 143
Hallo, bei uns in der Stadt ZH müssen sogar die Taxis, wo Kinder in die Schule fahren, für jedes Kind ein Autositzaufsatz haben und es dürfen nur soviele Kinder mitfahren wie es Sitzplätze hat. Das heisst, jedes Taxikind hat ein Autositzaufsatz von der Schulpflege bis der Sitz nicht mehr gebraucht wird, dann müssen sie den Sitz wieder der Schulpflge zurück geben, damit der Sitz wieder für ein anderes Kind benützt werden kann. Also ist es sicher nicht erlaubt, unangegurtet Bus zu fahren.TCS kann wahrscheinlich auch Auskunft geben. Oder ich würde mal das Nummernschild aufschreiben und bei einer Stadtpolizei fragen, ob das legal sei. Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass kleinere Polizeiposten meistens sich nicht mit solchen Sachen beschäftigen wollen, sie wmmeln lieber solche Sachen ab. Viel Erfolg beim kämpfen. Auch wenn 40 J. nichts passiert sei, einmal ist es das erste mal und das muss nicht sein, vorallem sind alles noch Kinder. gruss loeckli1