Kinder fahren unangeschnallt im Bus auf der Autobahn ins Schulschwimmen

noababy
Dabei seit: 22.02.2006
Beiträge: 53
Meine Eltern haben ein Schul- und Transportunternehmen. Im neuen Bus kann jedes Kind mit speziell verstellbaren Gurten angeschnallt werden. Und im 2. Bus hat es für jedes Kind einen Aufsitz. Meine Eltern nehmen nicht mehr Kinder mit, als es Sitze hat. Für sie ist das Risiko zu gross, wenn etwas passieren würde. Dann möchte ich ja sehen, wer haftbar gemacht wird.
Wehr Dich. Im Nachbardorf wurde ein Busfahrer angehalten von der Polizei und kontrolliert. 2 Kinder hatten sich während der Fahrt abgeschnallt. Nun muss die Schule eine Busse bezahlen. Also glaube ich nicht, dass das so genehmigt ist.
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
herzlichen dank für eure (moralische) unterstützung. je länger ich darüber nachdenke, umso bedenklicher finde ich das verhalten der schule.

neuestes update: heute morgen war ja schulschwimmen. meine kinder sassen je auf einem sitzplatz und waren angeschnallt. neben meinen beiden kindern sass jeweils nur ein anderes kind. aber: diese beiden kinder hatten sich nicht angeschnallt, obwohl die möglichkeit vorhanden war ! und keiner hat sich drum gekümmert, weder der buschauffeur noch die lehrpersonen.
nordmann
Dabei seit: 25.02.2011
Beiträge: 3
Guten Abend. Ich habe mich jetzt extra wegen dieser Geschichte registriert. Mir "löpfts schier ds'Chäppi".
Folgender Link gibt zuverlässige Auskünfte.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a3a.html

Art. 3a1 Tragen von Sicherheitsgurten
(Art. 57 Abs. 5 SVG)

1 Bei Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass Kinder unter zwölf Jahren ordnungsgemäss gesichert sind.

2 Von der Gurtentragpflicht in Absatz 1 sind ausgenommen:

a.
Personen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass ihnen das Tragen der Sicherheitsgurten nicht zugemutet werden kann; für Fahrten im Ausland erteilt die kantonale Behörde diesen Personen ein ärztliches Befreiungsattest nach der Richtlinie 2003/20/EG.
b.
Von-Haus-zu-Haus-Lieferanten im Auslieferungsquartier, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
c.
Führer und Mitfahrer bei Fahrten auf Feld- und Waldwegen und im Werkareal, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
d.
Führer beim Manövrieren im Schritttempo;
e.
Führer und mitfahrende Personen von Motorwagen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmungen;
f.
Begleitpersonen von besonders betreuungsbedürftigen Personen in Fahrzeugen der Sanität und der Behindertenfahrdienste.
3 Mitfahrende Personen in Gesellschaftswagen und Kleinbussen sind auf geeignete Art und Weise auf die Gurtentragpflicht aufmerksam zu machen.

4 Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten muss für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) verwendet werden, die nach dem ECE-Reglement Nr. 44 gemäss Anhang 2 der Verordnung vom 19. Juni 19953 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) zugelassen ist; keine Kinderrückhaltevorrichtung muss verwendet werden für Kinder ab vier Jahren auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen oder in Gesellschaftswagen.4


--------------------------------------------------------------------------------

Zudem ist anzufügen, dass im Gelegenheitsverkehr jeder Fahrgast - egal wie alt - immer einen persönlichen Sitzplatz benötigt und vorhandene Sicherheitsgurte zwingend zu nützen sind. Eine Fahrt zum/vom Schwimmbad ist meines Erachtens kein fahrplanmässiger Verkehr sondern eine Extrafahrt bzw. Gelegenheitsverkehr.

Also, ich würde da als berechtigterweise besorgte Eltern in jedem Fall dranbleiben und das ganz genau abklären lassen.

PS. Ich bin Carunternehmer und Prüfungsexperte im Strassentransportbereich. Ein Basiswissen über die Materie ist also vorhanden.
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@nordmann: vielen dank für deinen beitrag (und dass du dich dafür extra registriert hast icon_smile.gif

ich kann mir wirklich auch nicht vorstellen, dass dieser transport so erlaubt ist. das verhalten des dorfpolizisten war ja auch alles andere als vertrauenswürdig als er mir mitgeteilt hat, dass alles korrekt sei. weshalb ist er mir ausgewichen, als ich nach der bewilligung gefragt habe ? andererseits: wenn ich nicht mal mehr einem polizisten vertrauen kann ...
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Wünsche Dir auch, dass Du weiterkommst in der Sache!

An it harm none do what ye will
Gamma1
Dabei seit: 21.09.2004
Beiträge: 195
Wie viele Kinder sind denn zu viel? Wenn's nur um ein PW voll Kinder geht, könntet Ihr - bis die Schule eine Lösung gefunden hat - vielleicht unter den Eltern abwechslungsweise soviele Kinder fahren und die anderen hätten dann ordnungsgemäss und angurtbar Platz. Nicht dass die Schule dann noch den Schwimmunterricht streicht und die Kinder zu ertrinken drohen.
Manchmal ist es einfacher, einen Fehler einzugestehen, wenn man eine Lösungsmöglichkeit sieht...
mjz
Dabei seit: 27.01.2011
Beiträge: 136
bei uns gehen ca 13 kinder ins schwimmen..... es werden immer eltern organisiert zum fahren.... meist reichen 3 pw
letzten april hat die schule dann extra 15 kinder sitze angeschaft damit die kinder in den PW s sicher transportiert werden können .... das finde ich mal eine top leistund punkto sicherheit von der schule!!!

eis nach em andere...
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@gamma1: es sind drei schulklassen (insgesamt 63 kinder) plus 3 lehrpersonen. im bus hat es 43 sitzplätze (meine tochter hat gestern gezählt icon_smile.gif.
Gamma1
Dabei seit: 21.09.2004
Beiträge: 195
43 - 4 (die Plätze mit deinen Kindern und den Kindern, daneben, die einen eigenen Platz hatten)gibt 39 Plätze für die anderen 59 Kinder. Das sind dann sogar etwas mehr als 3 Kinder pro 2 Plätze und die Lehrpersonen müssen alle gestanden sein.

OK, ich sehe: die 23 überzähligen Personen bringt man kaum in einen PW rein und mein früherer Vorschlag ist unter diesen Verhältnissen ziemlich unpassend icon_wink.gif
Toggel
Dabei seit: 22.06.2005
Beiträge: 64
Ich würde die Schulleitung und die Polizei noch einmal schriftlich um Auskunft bitten. Alles telefonische kann ja abgestritten werden, sobald sie sich schriftlich äussern müssen, ist es verbindlicher und sie müssen sich gut überlegen, ob sie die Situation wirklich so belasse wollen oder nicht doch einen zweiten Bus organisieren (für so viele Kinder ein MUSS, von mir aus gesehen!).