Kinder fahren unangeschnallt im Bus auf der Autobahn ins Schulschwimmen

lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@toggel: ich habe mir auch schon überlegt, ob ich diesen polizisten um eine schriftliche antwort bitten soll. aber so wie der am telefon reagiert hat, bin ich schon fast überzeugt, dass er sich weigern wird.

ich werde mich morgen nochmals ans strassenverkehrsamt wenden, da ich ja jetzt das kennzeichen habe. ich hoffe immer noch, dass dieser transport (rechtlich gesehen) so nicht erlaubt ist. dann ist klar, dass sie entweder die lektionen anders einteilen müssen, damit weniger kinder aufs mal mitfahren, oder einen zweiten bus organisieren müssen.
Niki-Tiki
Dabei seit: 10.11.2005
Beiträge: 183
Sali lisa*

Mir ist da etwas in den Sinn gekommen, falls es nicht erlaubt ist und die Schule nicht für Abhilfe sorgt.

Weiss aber nicht, ob es realistisch ist.

Lässt es sich organisieren, dass am Zielort so rein zufällig eine Kontrolle durchführt wird und euer Bus "dummerweise" darin hängen bleibt?

Sprich, Tipp an die Polizei vom "Hallenbad-Ort" mit der Autonummer und der Zeit, wann dieser Bus im Einsatz ist.

Vielleicht hinterlässt das ja mehr Eindruck bei der Schule.

Niki-Tiki
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@niki-tiki: wenn es tatsächlich nicht erlaubt ist, wird die polizei wohl eingreifen müssen. vielleicht könnte ich da eine anzeige einreichen, der die polizei nachgehen muss ?
Niki-Tiki
Dabei seit: 10.11.2005
Beiträge: 183
@ Lisa
Bist ev. Abonnentin beim Beobachter oder dem K-Tipp?
(Ist mir vorher nicht in den Sinn gekommen)

Ich würde den Fall dort mal schildern.
Dir können Dir bestimmt Tipps geben wie Du weiter vorgehen sollst.

Niki-Tiki
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Die Schulleitung müsste sich wohl dafür interessieren.

Aber irgendwann wird dann wohl das Schulschwimmen abgesagt: zu umständlich, zu teuer...

Wir sind ab der 3. Klasse mit dem Velo zwei Dörfer weiter ins Schulschwimmen gefahren (der Lehrer mit dem Auto, wir allein...Treffpunkt Schwimmbad).
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich habe schon von andern Orten gehört, wo ein Transport zum Hallenbad mit privaten Autos (zusätzlich) organisiert wird.

Wäre vielleicht eine Lösung, dass ein Auto (mit 4 Kindern mit Sitzen) pro Woche fährt. Je nachdem wieviele Sitzplätze halt noch fehlen.

Finde das auch gefährlich, dass sich die Kinder nicht anschnallen können.

Hast Du schon mal mit andern Eltern gesprochen ? Wenn Ihr Euch zusammentut, so erreicht Ihr vielleicht etwas ?
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@gabrielaA: ein pw nützt leider nichts. es sind ungefähr 20 kinder zuviel im bus icon_frown.gif !
nordmann
Dabei seit: 25.02.2011
Beiträge: 3
Ich hab mich da noch ein wenig schlau gemacht.
Die von Ihnen gemeldete Sitzplatzzahl steht in keinem Verhältnis zu den beförderten Personen. Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug im Linienbetrieb auch Stehplätze hat und diese demnach korrekterweise im Fahrzeugausweis eingetragen sind. Im fahrplanmässigen regionalen Linienverkehr ist das legal und in Ordnung. Dadurch können sich addiert schon zulässige Passagierzahlen und 80 und mehr Personen ergeben. Aber eben: Sitz- und Stehplätze zusammen! Auf dieser Zahl werden sich die angefragten Stellen wohl auch berufen.
Ich bin jedoch der Auffassung, dass bei einer Fahrt zum/vom Schwimmbad - auch wenn dieser durch die Regelmässigkeit einen gewissen Liniencharakter haben kann - kombiniert mit der Tatsache Schülertransport und Strecke über die Autobahn die Stehplätze nicht in Anspruch genommen werden können. Das ist dem Transporteur wohl auch bewusst, weshalb er 3 Kinder auf 2 Sitzplätze pfercht. Und das wiederum ist definitiv nicht gestattet, weil sich die Kinder so nicht korrekt angurten können.
Eine mögliche Lösung für Sie könnte folgendermassen aussehen:
Schriftliche (wichtig) Anfrage um Auskunft und Rechtmässigkeit des vorliegenden Falles mit der Polizeinummer des Fahrzeuges und kurzer Schilderung der Situation an das kantonale Amt für Verkehr (nicht verwechseln mit Strassenverkehrsamt). Eine schriftliche Anfrage müssen Diese prüfen und beantworten. So können Sie herausfinden, was wirklich Sache ist und eine objektive, rechtlich korrekte Antwort erwarten.
Viel Glück!

PS: Ich wäre sehr froh, wenn Sie uns auf dem Laufenden haltne könnten.
zomili
Dabei seit: 20.10.2008
Beiträge: 66
Hallo Lisa,

ich habe nur den letzten Eintrag gelesen und bin froh zu sehen, dass es eine Möglichkeit der Überprüfung geht.

Ich finde es ganz arg, dass die Polizei im normalen Verkehr ein riesen Tamtam macht, wenn ein Kind keinen Kindersitz hat und im Schulbus können sie locker ohne Kindersitz transportiert werden oder eben sogar stehend oder nicht angeschnallt und das auf der Autobahn!!! Unglaublich! Kassensturz-würdig!!!

Ich hoffe, Du hast Erfolg mit Deiner Abklärung.
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@nordmann: vielen herzlichen dank für ihre informationen. die aussage betr. stehplätzen deckt sich mit derjenigen, welche ich vom kant. strassenverkehrsamt bekommen habe, d.h. es müsste eine spezielle bewilligung vorliegen, dass die stehplätze auf dieser fahrt genutzt werden dürften. falls diese bewilligung nicht vorliegt (was ich schwer hoffe), wäre klar, dass nur 43 personen mitfahren dürften, da es nur 43 sitzplätze hat.

wie finde ich das kant. amt für verkehr (bzw. eine adresse) ? im internet habe ich nichts gefunden. es geht um den kanton SG.