Kinder fahren unangeschnallt im Bus auf der Autobahn ins Schulschwimmen

zomili
Dabei seit: 20.10.2008
Beiträge: 66
http://www.sg.ch/home/mobilitaet/partner.html#raumentwicklung

vielleicht findest du da etwas oder bekommst telefonisch auskunft.
nordmann
Dabei seit: 25.02.2011
Beiträge: 3
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@lisa: Hoffe auch, dass du hier erfolg hast. Schliesse mich @zomili an. Unglaublich.
Gelöschter Benutzer
Nochmals: Ich würde zusätzlich das Volksschulamt informieren. Die können das Risiko nicht eingehen, dass sie darüber Bescheid wissen, aber nichts unternehmen. Da wird bestimmt etwas gemauschelt, was so nicht rechtens ist.
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
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@nordmann: ich habe nun den brief geschrieben, weiss aber nicht recht, wo ich ihn hinschicken soll. das 'amt für öffentlichen verkehr' scheint mir nicht die richtige adresse, da es sich ja nicht um eine öffentliche fahrt handelt. weshalb ist das kant. strassenverkehrsamt nicht die richtige anlaufstelle ? es geht ja in einem ersten schritt darum, herauszufinden, ob dieser transport gemäss strassenverkehrsgesetz überhaupt erlaubt ist. kann das strassenverkehrsamt da nicht auskunft geben ?

@me too: deinen tip mit dem volksschulamt habe ich mir notiert. ich werde aber zuerst noch den schulrat informieren, sobald ich weiss, wie es rechtlich aussieht.
Katinka
Dabei seit: 29.08.2002
Beiträge: 752
Wie wärs mit dem Regierungsrat, der zuständig für das Schulwesen ist....? Vielleicht etwas krass, aber wenn sonst niemand zuhören will.
Gelöschter Benutzer
Ruf doch mal hier an, die können dir vielleicht sagen, wohin du dich wenden musst:

http://www.voev.ch/Ombudsstelle.html
Gelöschter Benutzer
Ich glaube einfach nicht, dass du nachweisen musst, dass das nicht den Vorschriften entspricht. Du musst nur an der richtigen Stelle auf den Missstand aufmerksam machen und eine Auskunft verlangen. Und das wäre eben die Schule, nicht die Polizei. Wenn die erste Instanz nicht reagiert, dann gelangst du einfach an die nächst höhere. Wie genau ihr organisiert seid, weiss ich jetzt nicht, aber darüber kann dir ebenfalls das Schulamt Auskunft geben. Oder du ignorierst die Zwischenschritte und gehts eben direkt ans Kantonale Volksschulamt mit einer Beschwerde. Diese Beschwerde IST berechtigt; du musst das nicht nachweisen können.
lisa*
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.09.2002
Beiträge: 535
@me too: ich hatte eigentlich gedacht, dass ich bei der schulleitung an der richtigen stelle bin. aber nachdem der schulleiter mir gegenüber mit einer solchen arroganz aufgetreten ist, versuche ich nun einen anderen weg. ich möchte fakten vorlegen können, bevor ich an die nächste instanz gelange. in unserem dorf wird so viel gemauschelt, dass ich überzeugt bin, dass der schulrat hinter dem schulleiter steht, wenn ich nicht beweisen kann, dass der schulleiter falsch gehandelt hat.

falls dieser transport tatsächlich korrekt ist, worüber soll ich mich dann beim volksschulamt beschweren ? es geht ja dann nur noch um die moralische verantwortung der schule gegenüber den kindern. und da kann man sich geteilter meinung sein, wie ich letzte woche vom schulleiter 'gelernt' habe icon_frown.gif((

was aber nicht heisst, dass ich mich dann nicht weiter um die angelegenheit kümmern werden, allerdings nicht mit einer beschwerde.
Gelöschter Benutzer
Ich finde es super, dass du dich einsetzt. Habt ihr vielleicht einen Elternrat oder ähnliches, die dich unterstützen könnten? Das ist ja von Interesse für die ganze Schule.