Kindergartenjahr wiederholen

paddington76
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.09.2006
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Wir müssen ein Gesuch an die Schulleitung stellen, weil wir der Meinung sind, dass Sohnemann noch nicht reif für die Schule ist. Wir haben den 1jährigen obligatorischen Kindergarten. Sohnemann ist im Kiga sehr still und unsicher. Von daher sind wir der Meinung, dass ihm ein 2. Jahr gut tun wird. Die Kigä haben wir auf unserer Seite. Nun hat sie uns noch vorgeschlagen, ob wir ihn beim SPD auf Unreife abklären möchten. Sie ist sich nicht sicher ob es nur eine Unreife sei, oder ob bei der Wahrnehmung ein Knopf vorhanden sei.

Nun wie formulieren wir dies am besten in ein paar Sätzen, dass es auch verständlich tönt. Oder sollen wir einfach frisch von der Seele schreiben?

Das Problem von der Schulleitung her wird sein, dass im Sommer ein grosser Jahrgang in den Kiga kommen wird. Die Schulleitung ist sehr darauf bedacht, dass die jetzigen Kindergärtner in die Schule wechseln.

Danke für eure Tipps.

Dumm ist der, der dummes tut!
leycro
Dabei seit: 05.06.2005
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Lasset ihn doch abklären,bei uns macht das die Erziehungsberatung des Kantons.Die stellen dann auch ein allfälliges Rückstellungsgesuch und es gibt keine Probleme damit durchzukommen.
Alles Gute
paddington76
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Das Gesuch an den schulpsychologischen Dienst haben wir bereits gestellt. Wir müssen aber von uns aus noch ein Rückstellungsgesuch an die Schulleitung stellen.

Dumm ist der, der dummes tut!
Gelöschter Benutzer
braucht es bei euch dafür eine abklärung? bei uns brauchte es damals nur den vorschlag der kigä und das einverständnis der eltern. der schulrat musste es dann noch absegnen und gut war es.
paddington76
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@Goldfisch
Bei uns geht es leider nicht mehr so einfach icon_frown.gif Die Schulleitung kann eine Abklärung einfordern, wenn sie will. Ist aber nicht immer erforderlich. Die Kigä hat es uns nahe gelegt, weil sie selber nicht ganz sicher ist, ob es nur die Unreife ist. Deshalb machen wir es, und weil es "nur" beim Schulpsychologischen Dienst ist. Die zuständige Person war schon 2-3 Mal im Kiga und hat die Kinder beobachtet.

Dumm ist der, der dummes tut!
tomgirl
Dabei seit: 07.01.2007
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hallo paddington

ich würde es frisch von der leber weg schreiben und kein argument vergessen. vielleicht schreibt ja auch eurer kinderarzt ein paar zeilen? wenn die schulleitung will, könnt ihr ja dann noch immer eine abklärung machen lassen.

lgc
Mamuseli
Dabei seit: 28.02.2010
Beiträge: 127
Das ist ja kompliziert bei euch. In welchem Kanton wohnt ihr. Bei uns reicht auch die Beurteilung der KiGä und Einverständnis der Eltern. Oder die Meinung eines Schulpsychologen. Der soll mal ne Abklärung machen. Dieser wird sich auch mit dir Unterhalten und dann kannst du ihm deine Bedenken mitteilen.

Mol luege
mamicha
Dabei seit: 03.09.2007
Beiträge: 54
hallo. ist es nicht so, dass wenn er nur ein jahr gemacht hat noch ein 2 zu gute hat?
unser ka sagte uns, als wir uns nicht sicher waren ob in den früh kinsgi oder nicht, wenn er dann 2 jahre kiga gemacht hat , nicht noch ein 3es machen kann.dann gibt es eben dann die einführungsklasse.
viel glück!

go go go!!!
paddington76
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Sohnemann kam mit 5 Jahren in den Kiga. Obligatorisch ist bei uns nur 1 Jahr. Mit 6 Jahren gehen sie normalerweise in die 1. Klasse. Die Einführungsklasse wurde letzten Sommer bei uns leider abgeschafft. Das wäre die ideale Lösung für ihn gewesen. Neu haben wir 1./2. Klasse gemischt. Zu gut hat er eigentlich kein 2. Jahr. Ich habe das Gesuch jetzt einmal geschrieben und Göga zum Lesen gegeben. Morgen werde ich es mit in den Kiga geben und mal schauen, was die Kigä dazu meint.

Danke für eure Anregungen icon_smile.gif

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paddington76
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Beiträge: 1316
Ich habe gerade einen Brief von der Schulleitung erhalten, das 2. Kigajahr wurde bewilligt. Die Kigä hat sich ganz toll für Sohnemann eingesetzt icon_smile.gif

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