Klassenwechsel

pausenhof
Dabei seit: 03.02.2025
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Hallo zusammen,

mein Sohn (6) wurde letzten Sommer in die 1. Klasse eingeschult. Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben wir zusammen mit der Lehrerin vor den Weihnachtsferien entschieden, dass es für ihn besser wäre, in die Einführungsklasse zu wechseln. Seit Januar besucht er nun diese Klasse mit einer neuen Lehrerin. Seitdem wirkt er viel entspannter, kommt fröhlich nach Hause und macht seine Aufgaben mit Freude.

Nun gibt es ein Problem im Schwimmunterricht: Mein Sohn hat große Angst vor den Tauchübungen und traut sich nicht, sie zu machen. Dieses Thema hatten wir bereits mit seiner ersten Lehrerin besprochen. Sie hatte Verständnis und erlaubt, dass er sich langsam an das Tauchen herantastet, ohne sofort mitmachen zu müssen.

Als wir nun mit der neuen Lehrerin darüber gesprochen haben, war sie völlig überrascht und meinte, dass so etwas nicht ginge. Man könne schließlich nicht auf jedes einzelne Kind Rücksicht nehmen. Daraus ergab sich eine Diskussion, die leider im Streit endete.

Jetzt hat sich der Schulleiter eingeschaltet und meint, es wäre besser, wenn unser Sohn an eine andere, weiter entfernte Schule wechselt. Angeblich habe die neue Lehrerin „keine Bindung“ zu ihm. Ich verstehe nicht, wie eine Lehrperson keine Bindung zu ihren Schülern haben kann.

Meine Frage: Darf ein Klassenwechsel wegen einer angeblich fehlenden „Bindung“ rechtlich überhaupt durchgesetzt werden?

Es wäre ja auch ein Härtefall das Kind nun zweimal innerhalb kürzester Zeit die Klassen, Lehrerin und Mitschüler wechselt