Kleinklasse - Für welche Kinder?

marwitt
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 282
so jetzt habe ich noch die promotionsverordnung des kt. aargau studiert. deine tochter ha das problem dass sie in den kernfächern nicht auf eine 4 kommt. aber...wenn sie eine lernzielbefreiung hat, darf die schule keine ungenügende note geben, siehe text unten. so einfach geht das nicht. ich würde mich wehren.
unten siehst du einen reinkopierten text, den habe ich vom bildungsprotal des kt. aargau direkt.

Worauf basiert der Promotionsentscheid bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen schulischen Bedürfnissen?
Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen haben in der Regel in einem oder in mehreren Fächern individuelle, vom Lehrplan abweichende Lernziele und werden in diesen Fächern nicht benotet. Der Promotionsentscheid kann daher nicht aufgrund des Notendurchschnitts gefällt werden. Er basiert auf einer Gesamtbeurteilung, welche die Entwicklung gemessen an den individuellen Lernzielen, die allgemeine Leistungsfähigkeit und Perspektive in allen drei Kompetenzbereichen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz) sowie die individuelle Situation der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers berücksichtigt.

Können Schülerinnen und Schüler bei einer Therapie von Lernschwierigkeiten von Noten befreit werden?
Gemäss § 27 der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule können Schülerinnen und Schüler für die Zeit während der sie eine vom Kanton anerkannte Therapie von Lernschwierigkeiten (Logopädie, Legasthenie) besuchen, von den Noten befreit werden. Sie sind in den Fächern von der Erreichung der Lernziele zu befreien, in denen sie diese auf Grund ihrer Belastung nicht erreichen können. Es werden individuelle Lernziele formuliert. Der Förderung und Beurteilung in den Fächern mit individuellen Lernzielen liegt eine Förderplanung zugrunde und ein Bericht ersetzt die Note. Die Promotion erfolgt im Rahmen einer Gesamtbeurteilung und im Hinblick auf die Förderplanung.

Die Notenbefreiung beschliessen die Eltern, die Lehrpersonen, die Schulleitung und die involvierten Fachpersonen gemeinsam. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet nach Gewährung des rechtlichen Gehörs die Schulpflege. Der Entscheid der Schulpflege wird den Eltern schriftlich eröffnet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.
taucherli74
Dabei seit: 19.10.2004
Beiträge: 553
@carmen100: Unserer Tochter hat ja zu 99.9% auch eine Dyskalkulie (wird dann im Frühling abgeklärt wenn die EB wieder Kapazitäten frei hat...). Abklären lassen wir sie nur, damit sie wirklich die Förderung gesprochen bekommt welche ihr "zusteht".
Wir haben grad vor einigen Tagen das Formular zur rILZ (reduzierte Individuelle Lern Ziele) unterschrieben. Dies heisst für die nächste Zeit hat sie bei Math ein * im Zeugnis = Notenbefreiung. Dies gilt aber keineswegs als ungenügend!
Ich finds einfach verrückt wie verschieden dies überall gehandhabt wird! Das Schweizer Bildungssystem ist und bleibt eine Baustelleicon_frown.gif
Carmen100
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.05.2003
Beiträge: 293
@marwitt
Aber das heisst ja, das sie mich da total falsch informiert haben und das die Notenbefreiung ihr gutes Recht ist?!

Ich muss unbedingt alle Info's zusammentragen, mir aus dem Internet die entsprechenden Regelungen herauskopieren und nochmals ein Gespräch mit der Lehrperson und Schulleitung (die das Ganze so entschieden hat) aufsuchen!! Ich poche nämlich schon seit letztem Jahr auf die Notenbefreiung und nie kam was Konkretes rüber bis vorgestern die Lehrerin im Gespräch eine Bemerkung machte, von wegen, der damalige Schulleiter hätte sich da quer gestellt und jetzt hätte man die individuellen Lernziele beschlossen. Aber da wusste sie noch nicht, das die Schulleitung dies zwar akzeptieren würde, aber mit der Bedingung, dass es eine Ungenügend im nächsten Zeugnis bedeutet!!

Das Glas ist immer halbvoll....
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich berichte hier kurz was wir "durchgemacht" haben mit unserem Sohn, heute 11: Er hat eine Sprachentwicklungsverzögerung und motorische Dyskoordination. Er ging 2 Jahre in den Sprachheilkindergarten. Danach kam, für uns ganz plötzlich, der Vorschlag, ihn in eine Sonderschule für körperbehinderte Kinder (zeka) einzuschulen. Daraufhin folgten Abklärungen, Tests, etc.

Unsere Schule hatte (noch) keine IHP = integrative heilpädagogische Schule). Sein IQ war normal, doch eben vorallem im sprachlichen Bereich braucht(e) er grosse Unterstützung, die ihm die Schule nicht geben konnte (und auch wollte).

Schlussendlich entschieden wir uns, ihn doch in die zeka zu schicken. Er machte sehr grosse Fortschritte. In seiner Klasse waren knapp 10 Kinder. Die LP dort haben alle die heilpädagogische Ausbildung und werden durch eine Assistentin unterstützt. Somit hatte er zeitweise eine 1:1 Betreuung.

Vor einem Jahr nahmen wir erneut einen Anlauf für die Beschulung in der Regelklasse mit HP-Unterstützung (die es nun gibt). Er durfte 2 Wochen hier zur Schule gehen. Die Abmachung war, dass er ganz normal in dieser Zeit beschult wird, ohne Unterstützung. Ich war so glücklich, dass er es so gut machte in der Regelklasse. Dann nach 2 Wochen das Ergebnis: Er sei überfordert, könne nicht - zu wenig - selbständig arbeiten. Als ich dann ganz erstaunt nachfragte, wieso er es denn so gut machte, hiess es, sie hätten extra wegen ihm ein Sonderprogramm gemacht. Beim normalen Schulprogramm hätte er keine Chancen.

Inzwischen hat er in der Sonderschule Lehrerwechsel. Die neue LP ist viel strenger (schulisch). Er hat dasselbe Lehrmittel wie in der Regelklasse, nur arbeitet er etwas langsamer. Vorallem arbeitet jedes Kind in seinem Tempo. Einen Wechsel in die Regelklasse schliessen wir Eltern nun aus.

Ach ja, Kleinklassen wurden mit der IHP übrigens aufgelöst und die Kinder gehen in die Regelklasse zur Schule. Für manche gut, für andere nicht.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir hatten übrigens sehr gute Unterstützung vom SPD (schulpsychologischer Dienst).

Wenn deine Tochter nur in Mathe schlecht ist, sonst durchschnittlich bis sehr gut, wäre es ihr sicher geholfen, wenn sie mit individuellen Lernzielen schaffen könnte.
Ist sie jedoch in andern Bereichen auch nur knapp genügend, würde ich mich als Mutter schon fragen, was ist das beste fürs Kind?
lalai
Dabei seit: 12.10.2003
Beiträge: 225
Bei uns ; kanton Wallis, gibts eine gemischte Kleinklasse.Es gehen 3-4 KInder , die gehen müssen, u dazu noch 7-8 normal bis überdurchschnittlich Begabte.Der Vorteil ist glaub hier, dass die "normalen"KInder enerseist sicher auch gut lernen Kinder, die Schwächeren mithalten müssen.Es läuft das gleiche Programm wie in der Parallelregelklasse.Bei uns wird man einfach zugeteilt, man kann nicht wählen ob Regelklasse o gemischte Kleinklasse, wenn man zu den normalen Schülern gehört.