Kt. Bern - Eltern dürfen bald nicht mehr mitentscheiden...

Gelöschter Benutzer
Abgesehen davon ist bei uns für viele Schüler die Tagesbetreuung nicht im gleichen Schulhaus wie die Stammklasse. Lächerlicherweise wurde wir interessierten Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass wir für den Transport hin und zurück halt selber verantwortlich wären.... Zu Fuss reicht z.B. die Mittagszeit übrigens nicht.

Ja - so machen Tagesstrukturen wahrlich keinen Sinn, wenn dann quasi privat Chauffeure angestellt werden müssen um die Kids hin- und her zu transportieren. Wie wir im andern Thema sehen, sind ja auch die Schulzeiten selten die gleichen....

Es ist einiges im Argen im Schulsystem - aber gerade Harmos bringt da eine klare Verbesserung!
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
Diese Bestimmung hat dein Wohnkanton/Gemeinde gefällt. Sie wird NICHT von HARMOS verlangt.

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Blockzeiten und Tagesstrukturen

Die Einführung von Blockzeiten und Tagesstrukturen ist ein laufender Prozess in den Kantonen und nicht von HarmoS abhängig. Die dem HarmoS-Konkordat beitretenden Kantone verpflichten sich aber dazu, die Unterrichtszeit auf Primarschulstufe vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren (Art. 11, Abs. 1 HarmoS-Konkordat). Und sie verpflichten sich dazu, dem Bedarf vor Ort entsprechende Tagesstrukturen anzubieten (Art. 11, Abs. 2 HarmoS-Konkordat).

Tagesstrukturen
Gemäss HarmoS-Konkordat ist die Nutzung der Tagesstrukturen fakultativ und in der Regel beitragspflichtig. Die Organisation von Tagesstrukturen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Familien- und Sozialpolitik. Das HarmoS-Konkordat gibt nicht ein "nationales Modell" vor. Vielmehr sollen unterschiedliche Angebote möglich sein, je nach Bedarf und Situation vor Ort.

http://www.edk.ch/dyn/12929.php
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
da wird wohl einmal mehr mit fehlinformation oder nichtwissen stimmung gemacht.
KEINE behörde kann den eltern vorschreiben, wie sie die ausserschulischen betreuungszeiten zu gestalten haben oder womit sie abgedeckt werden müssen. KEINE.

ausnahme: das sorgerecht oder die obhut läge nicht bei den eltern.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@newMurmi

WEnn Tagesmütter nicht mehr subventioniert werden, kann das ganz klar in eine Art Bevormundung führen. Was machen alle die AEs die Jobs haben die sich nicht mir Öffnungszeiten der Tagesschulen vereinbaren lassen? Auf die Subventionen verzichten und Tagesmütter nehmen. DAS fände ich ungerecht.
Gelöschter Benutzer
Tja - wenns ums Geld geht bin ich in dem Fall in meinem ganzen Leben bevormundet!

Eine Gemeinde entscheidet, das Volk hat Mitspracherecht. Demokratie nennt man dies. Manchmal besser für diese Personengruppe, manchmal besser für die andere.

Wenn mein Ortsbus nicht mehr vor der Haustüre wegfährt, kann ich dagegen ankämpfen, andere Lösungen suchen oder mich bevormundet fühlen icon_wink.gif
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
@thomas
doch, dem ist so Thomas, bei uns dürfen Tageseltern keine Kinder aufnehmen, welche in die Schule gehen, denn für die sei die Tagesschule! Ich kann also nicht frei wählen - ich hätte eine Tagesmutter gehabt, aber sie durfte meine Tochter nicht nehmen.
Somit schreibt die Gemeinde eben doch vor!

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
wirbel62
Dabei seit: 10.01.2004
Beiträge: 64
oceans12
bei uns wird das ab Sommer 2012 auch der Fall sein. Eigentlich wollten sie es schon dieses Jahr einführen, aber die Lokalitäten fehlen noch. Und ab Einführung der Tagesstruktur, darf die KiTa keine Schulkinder mehr aufnehmen. Somit habe ich auch das Ferienproblem zum Lösen. Ich habe dann den Gemeindeamman einen netten Brief geschrieben und ihm meine Situation erklärt. Ich arbeite nicht zum Spass und ich kann keine 13 wochen Ferien machen. Sonstige Betreuungsmöglichkeiten hab ich nicht.
Als Antwort bekam ich den Vorschlag eine Tagesmutter zu suchen (wobei es bei uns im Dorf genau 2 Stück hat und die sind schon mit bis zu 10 Kindern restlos überfüllt) oder ich könne ein Härtefallgesuch stellen. Klappt beides nicht, müsse ich halt die Kinder (im 2012 6 und 9 Jahre alt) alleine zu Hause lassen. icon_frown.gif

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Gelöschter Benutzer
@orcas

Darf man den Kinder z.B. zu den Groseltern geben?

@wirbel62

Bringe doch die Kinder am 1. Ferientag mal dort auf dem Büro vorbei!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@wirbel62: Nun, du befolgst den Rat und lässt deine Kinder alleine zu Hause. Es passiert was, die VB kommt, du wirst angeklagt, wegen Missachten der Aufsichtspflicht.

Finde es einfach nur schlimm. Würde mich Wunder nehmen, ob denn all die, die das bestimmen, selber keine Kinder (die betreut werden müssen) haben ?

Gute Idee, die Kinder dort aufs Büro zu bringen. Die haben bestimmt Papier, Stifte und einen Compi, mehr brauchen Kinder ja nicht.

Sowieso: Dann darf die Schule nie einen (zusätzlichen) Tag frei haben, also bei Krankheit einer LP oder Weiterbildung, usw.
wirbel62
Dabei seit: 10.01.2004
Beiträge: 64
NewMurmi und GabrielaA

Diese Idee hatte ich auch schon icon_smile.gif

Aber wahrscheinlich geht das dann eben auch unter Verletzung der Aufsichtspflicht.
Ich hatte noch viele Ideen:
- unbezahlt Ferien nehmen und in dieser Zeit Sozialgeld beantragen
- unbezahlt Ferien nehmen und den Ausfall beim Vater einfordern (er nimmt sie keine Stunde im Jahr)
- Nachbargemeinden mit Ferienbetreuung anfragen
- Beim Arbeitgeber fragen, obs eine Möglichkeit in den privaten KiTas gibt. Wobei das mein Budget wahrscheinlich nicht verkraften würde.

Ach, momentan weiss ich noch nicht, was am Schluss rauskommt. Ich warte erst mal, bis neue Infos kommen. Ich werde sicher das Härtefallgesuch schreiben und dann abwarten.

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