raimund
dann liegt die beweislage beim vermieter. und der wird nicht nachweisen können das deine tochter es getan hat. auch wenn sie sagt sie hätte es getan ist sie zu klein um straffähig zu sein. weil sie es alleine auch nie hingekriegt hätte.
und die anderen kinder, die das geöffnet haben wird der kläger wohl nicht herausfinden können.
also musst du dir eigentlich keine sorgen machen. wenn wird der kläger darauf hingewiesen werden, dass er in kenntis dessen, das der verschluss allen zugänglich ist es unterlassen hat sämtliche eventualitäten in die planung einbezogen zu haben.
denn der zugang zu dem rohr sollten nur hauswart, heizungsfachmann und schornsteinfeger haben. also hätte er dafür sorgen müssen diesen verschluss dementsprechend zu sichern.
der kläger macht einfach einen sturm im wasserglas. um die vermieter einzuschüchtern. anstatt gesunden menschenverstand walten zu lassen.
unterm strich ist er verantwortlich das unter seiner planung solche "sensiblen" anlagen nicht beschädigt werden können. und dazu gehört nun mal eine sicherung an einem verschluss, an dem nur fachpersonen was zu suchen haben.
er würde und wird vor gericht genau mit der argumentation des verteidigers abblitzen und nebst den instandstellungskosten der beschädigten heizungsanlage auch die gerichtskosten übernehmen müssen. wenn er es denn soweit vorantreiben möchte.
und das ist auch dem vermieter/kläger klar. aber sie versuchen es halt immer wieder gerne. es ist mit kosten verbunden. und die muss er tragen. weil die versicherung ihm sicher selbst schon mitgeteilt hat, dass er hätte dafür sorgen sollen, diesen verschluss zu sichern. so das der zugang nur befugtem personal und fachleuten zugänglich ist.
kiss my ass