mercedes
ThemenerstellerIn
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Unser Kanton bietet nur das Kurzzeitgymnasium an, resp. haben wir zusätzlich die Möglichkeit an zwei Privatschulen das Langzeitgymi zu absolvieren. Das muss dann natürlich selber finanziert werden. Die Latten für einen prüfungsfreien Übertritt sind hoch angesetzt. Es braucht in der 6. Klasse einen Notendurchschnitt von 5,2. Mich würde es interessieren, wie das in anderen Kantonen geregelt ist? Welcher Notendurchschnitt braucht es für den Übertritt ins Langzeitgymi oder wie ist die Aufnahme für das Kurzzeitgymnasium geregelt? Herzlichen Dank für Eure Antworten.