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ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.04.2016
Beiträge: 1
Neu im Kanton Aargau gilt gemäss schulen-aargau.ch für den Übertritt in die Oberstufe folgendes:
" Für den Übertritt in die Bezirksschule sind neu in den Erweiterungsfächern überwiegend
gute statt wie bisher überwiegend genügende Leistungen nötig. Für den Übertritt in die Sekundarschule
sind in den Erweiterungsfächern künftig überwiegend genügende bis gute Leistungen
statt wie bis anhin überwiegend genügende Leistungen erforderlich. "
Was heisst eigentlich überwiegend gute bzw. genügende Leistungen? Sind Leistungen ab 4.5 schon als gute gelten oder erst ab 5.0?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
" Für den Übertritt in die Bezirksschule sind neu in den Erweiterungsfächern überwiegend
gute statt wie bisher überwiegend genügende Leistungen nötig. Für den Übertritt in die Sekundarschule
sind in den Erweiterungsfächern künftig überwiegend genügende bis gute Leistungen
statt wie bis anhin überwiegend genügende Leistungen erforderlich. "
Was heisst eigentlich überwiegend gute bzw. genügende Leistungen? Sind Leistungen ab 4.5 schon als gute gelten oder erst ab 5.0?
Vielen Dank für Eure Hilfe!