was heisst schulreif....?

GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@cibu: Ich kann nachvollziehen, wie es in Deinem Innern aussieht.

Mein ältester Sohn war ein aufgeweckter, lebhafter Junge im Kindergarten.
Die Kiga LP hatte jedoch stets Mühe mit ihm, dh. mit seiner lebhaften Art. Als ich einen Termin für das Einschulungsgespräch machen wollte, meinte die Kiga LP, sie glaube er sei nicht schulreif. Mit dieser Aussage war ich absolut nicht einverstanden und liess ihn beim SPD abklären, mit dem Resultat, dass er def. schulreif ist. Heute ist er 12 und besucht die 1. Sek.

Der Jüngere war schon als Baby anders. Er fiel vorallem im sprachlichen Bereich enorm auf, da er sehr lange gar nicht sprach.

Er ging dann 2 Jahre lang in den Sprachheilkindergarten. Als es um die Einschulung ging, meinte die KigÄ auch, er gehöre evtl,. nicht in die Regelschule. Für uns war klar, dass er, wenn Regelschule, dann in die EK ginge.
Es folgten Gespräche, Abklärungen, Schnupperzeiten, usw.

Schlussendlich "mussten" wir uns schweren Herzens entscheiden, ihn in eine Schule für körperbehinderte Kinder zu geben.

Hier hat er all die nötigen Therapien, es sind kleine Klassen (7 Kinder in seinem Schuljahr, 10 in der ganzen Klasse). Auch wir überlegen und prüfen immer wieder, ob es Sinn macht, ihn in die Regelklasse wechseln zu lassen.

Nur müssen wir uns so entscheiden, wie es für das Kind stimmt und nicht für die Gspändlis, das Umfeld, etc.

Einige Eltern empfinden es noch immer als eine Schande, wenn ihr Kind sich nicht nach Plan entwickelt. Nur sind Kinder keine Maschinen.

Ging Dein Kind in einen Rudolf Steiner Kindergarten ? Der dauert nämlich bis zu 4 Jahren, da Spielgruppe und Kindergarten zusammen sind. (Somit auch die Kinder).

Lass Deinen Sohn unbedingt kompetent abklären, zBsp. beim SPD (schulpsychologischer Dienst).

Weiss auch von Eltern, die wollten ihr Kind nicht beim SPD abklären lassen, weil sie gehört haben, dass der nicht seriös arbeite. Ich selber liess meine Kinder mehrmals dort abklären, war immer sehr gut zufrieden.
Diese Familie liess dann ihr Kind privat abklären. In so einem Fall können Eltern auch die Ergebnisse eher neutral aufnehmen, als wenn sie schon im voraus von Vorurteilen und "vom hören sagen" vorbelastet sind.

Dein Sohn ist zu Beginn einer mind. 9-Jährigen Schulzeit. Gesteh Dir ein, dass er nicht ist wie andere, jedenfalls schulisch. Das ist keine Schande, doch Du kannst ihn ja auch nicht 9 Jahre lang "mitschleifen".

Hol Dir Hilfe !
Christa
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 422
@cibu
Lass ihn unbedingt mal schulpsychilogisch abklären.Da werden verscheiden Test gemacht und dann entschieden was gut für ihn ist. Mein Sohn hab ich auch abklären lassen im Kindergarten,weil auch die Kindergärtnerin nicht genau wusste ob Ek oder nicht.Er war aber Schulreif und kam normal in die 1.Klasse.In der 2.Klasse hat uns die Lehrerin nahegelegt ihn nochmals
abklären zu lassen.Es kam heraus das er eine Teilleistungsschwäche hat, aber sehr Intelligent ist.Daher ist bekam er eine Lektion spezielle
Förderung zugesprochen.Aber auch kein Thema von Lehrnzielbefreiung.
Also lass ihn mal zuert abklären wo das Problem liegt und schau nachher
was es für Lösungen gibt.
rotonda
Dabei seit: 30.12.2008
Beiträge: 62
Ich möchte hier an dieser Stelle nur mal ganz kurz erwähnen, dass es auch das andere gibt... Ein Entscheid der Kindergärtnerin, der falsch war. Auch wenn es vielleicht sehr sehr selten ist, aber es gibt es doch. Unser Kind wäre ein EK-Kind gewesen und jetzt ist unser Kind bereits in der 2.Klasse (ohne EK) und es klappt alles SUPER! Keinerlei Probleme etc. Hat ein super Zeugnis gehabt und ist voll integriert in der Klasse. Also: Auch wenn es sehr selten ist, nicht immer haben die LP recht icon_wink.gif
wollte nur das schnell hinschreiben. Es ist die Wahrheit und es soll nur mal zum Nachdenken anregen.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@rotonda

Das gibt es sogar sehr häufig, das bestreitet wohl kaum jemand. ABER: in solchen Fällen lohnt es sich so gut wie immer, die unterschiedlichen Sichtweisen zum Anlass zu nehmen, das Kind entsprechend abklären zu lassen, insbesondere wenn sogar Defizite vorhanden sind oder zumindest der Verdacht da ist (auditive Wahrnehmungsstörung)! Und so wie es klingt, wurde dies hier leider unterlassen.