Wer bezahlt bei Unfall auf dem Schulgelände während der Pause ?

JJ
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 765
also meines wissens nach, gibt es bei unfall KEIN SB. ich hab jedenfalls noch nie bezahlt.
in unserem kanton ist jeder schüler selber unfallversichert. früher lief das über die schule. das hat sich aber vor einigen jahren geändert.
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
Beiträge: 526
Doch, man hat auch bei einem Unfall einen SB. Es gibt aber Zusatzversicherungen für Unfall, die den Restbetrag sozusagen übernehmen. Dadurch sieht es so aus, als ob kein SB wäre. Für Franchise und Selbstbehalt aus der Grundversicherung macht es aber keinen Unterschied ob es Krankheit oder Unfall ist, SB muss bezahlt werden, wenn auch nicht unbedingt aus der eigenen Kasse.
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Unfall hat KEINEN Selbstbehalt! NUR, die Definition für Unfall ist SEHR STRENG! Darum läuft zum Beispiel ein Treppensturz auf Grund eines Stolperers unter Krankheit. Währenddem ein Treppensturz auf Grund eines Gegenstandes auf der Treppe ein Unfall ist und darum keinen Selbstbehalt generiert.
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
Beiträge: 526
Wir reden hier aber von der Krankenkasse, da die meisten Kinder durch die KK für Unfall versichert sind. Die Krankenkasse hat bei der Grundversicherung immer einen SB, ob Krankheit oder Unfall.

Es gibt eine genaue Definition was Unfall bedeutet, richtig. Fällt man aber die Treppe hinunter und bricht sich das Bein, ist das ein Unfall und zwar ob man einfach nur gestolpert ist oder ein unerwarteter Gegenstand im Weg stand.
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Volare, nein das ist nicht so!! Wenn kein ungewöhnlicher äusserer Faktor auf die Person wirkt ist es kein Unfall. Wenn also jemand einfach so die Treppe runter stolpert ist dies KEIN Unfall. Wenn dort aber eine Murmel liegt könnte es ein Unfall sein (wenn die Treppe nicht in einer KiTa ist).
Wenn sich jemand einen Zahn ausbeisst beim Essen einer (entsteinten) Kirschwähe, ist das kein Unfall. Wenn der Kirschstein sich aber in ein Brötchen geschlichen hat ist es ein Unfall, weil man in einem Brötchen kein Kirschstein erwarten muss in der Kirschwähe aber schon.
Darum sind die meisten Unfälle meist keine Unfälle für die Versicherer und darum entsteht ein Selbstbehalt.
Auch wenn man über die KK Unfallversichert ist, sind dies 2 verschiedene Versicherungen.
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
Beiträge: 526
Sorry, da ist aber ziemlich viel Halbwissen dabei.

Es braucht einen ungewöhnlichen, äusseren Faktor, richtig. Ist das Resultat aber eine Fraktur, dann handelt es sich um einen Unfall, sofern es keine Degeneration ist. Hast du schon mal etwas von unfallähnlichen Körperschädigungen gehört? Diese gelten als Unfall.

Bei der Krankenkasse gibt es immer einen Selbstbehalt, ausser es handelt sich um Mutterschaft.

Man hat bei der KK auch nicht zwei Versicherungen, sondern schliesst den Unfall in die Grundversicherung mit ein oder eben nicht. Durch Zusatzversicherungen kann der SB aber erlassen werden.

Lies mal hier nach:

http://www.ktipp.ch/beratung/1036937/10_Fragen_zur_Jahresfranchise_und_zum_Selbstbehalt

http://www.admin.ch/ch/d/sr/832_202/a9.html
divchen
Dabei seit: 05.01.2005
Beiträge: 73
als unsere Tochter dieses Jahr im Kiga ihr Kinn nähen musste, hat mir die KK mitgeteilt, dass die nicht über unfall läuft. ganz normal über KK!
kilia
Dabei seit: 24.07.2003
Beiträge: 31
Wenn du über deinen Arbeitgeber Unfallversichert bist, zahlst du keinen Selbstbehalt. Wenn du über die KK Unfall versichert bist, wie die meisten Kinder und nicht-Erwerbstätigen, hast du auch leider auch den Selbstbehalt und Franchise.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir müssen immer, auch bei kleineren Unfällen, bei den Kindern, ein Unfallformular der KK ausfüllen.

Unser Grosser hatte bisher (während 9 Jahren, inkl. Kiga) einen Unfall. Da stürzte er in der Pause, ein anderes Kind fiel auf ihn, er schlug sich den Zahn aus. KK bezahlte es + es wurde beim Zahnarzt registriert, falls Spätfolgen (auch nach Jahren) auftreten.