Nachdem ich vor einigen Tagen den Link zu diesem Thema an das ASTRA geschickt hatte, erhielt ich heute folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau X
Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 5. Dezember, das wir wie folgt beantworten können:
Die Sicherheit auf dem Fussgängerstreifen ist auch für uns ein wichtiges und dauerhaftes Anliegen, an welchem wir intensiv arbeiten. Das von Ihnen erwähnte Handlungsprogramm zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ("Via sicura"

sieht ein aufeinander abgestimmtes Massnahmenpaket zur Umsetzung vor. Darin sind auch Massnahmen enthalten, welche die Sicherheit der Fussgänger erhöhen. So sollen die Kantone von Bundesrechts wegen dazu verpflichtet werden, bei Planung, Bau, Unterhalt und Betreib der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung zu tragen. Dazu müssen sie Ihr Strassennetz auf Gefahrenstellen analysieren und entsprechende Massnahmen treffen. Dies gilt auch für Fussgängerstreifen, welche noch nicht den an die aktuellen Erkenntnisse und Vorgaben angepasst sind. Es ist aber tatsächlich so, dass die Umsetzung dieser Massnahmen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Momentan wird jedoch auch eine Gesamtprüfung der Situation an den Fussgängerstreifen durchgeführt, bei der alle möglichen Massnahmen zur weiteren Steigerung der Sicherheit auf den Streifen untersucht werden. Untersucht werden die Standorte, die bauliche Ausstattung aber auch der sichere Betrieb von Fussgängerstreifen. Es handelt sich dabei um ein Forschungsprojekt des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS), welches vom Bund unterstützt wird. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Die Erkenntnisse daraus, d.h. taugliche Massnahmen, welche sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken, werden anschliessend in die entsprechende Norm des VSS übernommen. Diese Norm bildet die verbindlichen Grundlagen, welche die zuständigen kantonalen Behörden bei Neubau und Sanierung von Fussgängerstreifen anwenden. Wir sind zuversichtlich, dass damit eine Verminderung der Unfälle auf dem Fussgängerstreifen erreicht werden kann.
Im Zusammenhang mit Unfällen auf Fussgängerstreifen ist aber auch auf die Wichtigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme und einer Kontaktaufnahme zwischen Fussgängern und Fahrzeuglenkenden hinzuweisen. Darauf nehmen auch verschiedene Präventionskampagnen immer wieder Bezug. Auch der Bund unterstützt dieses Vorgehen. So startet denn auch im Jahr 2012 eine neue Präventionskampagne, welche die Verkehrsteilnehmer während drei Jahren auf das richtige Verhalten auf der Strasse hinweisen soll. Im Bereich von Fussgängerstreifen ist es wichtig, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer besonders aufmerksam sind und die Fussgängerinnen und Fussgänger eine eindeutige und mit den eigenen Absichten übereinstimmende Körpersprache annehmen. In diesem Rahmen erachten wir es denn auch als sinnvoll, Blickkontakt herzustellen und allenfalls auf freiwilliger Basis ein Handzeichen zu geben.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und danken Ihnen für Ihr Interesse an der Verkehrssicherheit.
Freundliche Grüsse
XXX
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Verkehrsregeln
Fachbereich Verkehrsverhalten