
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
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@fisi heute IST der Vortritt beim Fussgänger, die Verantwortung des Fussgängers ergibt sich wie bei jeder anderen Konstellation oder Situation aus SVG Art. 26 Abs 2.
Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.
Wer erkennt, dass jemand sich nicht an die Regeln hält darf seinen Vortritt nicht erzwingen. Bei einem Unfall wären dann beide strafrechtlich mitschuldig. Bei Unfällen zwischen Motorfahrzeugen und Fussgänger/Velofahrer gilt haftpflichtmässig immer die Kausalhaftung des Motorfahrzeugs, weil dieser eine potenziell gefährliche Maschine in Verkehr setzt.
Unfälle passieren, wenn mindestens zwei einen Fehler machen oder eine Situation falsch einschätzen und zusätzlich per Zufall auch noch das Timing unpassend ist.
Meiner Meinung nach wird durch das hohe Verkehrsaufkommen auch von der Polizei zu viel Augen zugedrückt, wenn nötige Abstände nicht eingehalten werden unangepasst gefahren wird etc.
Oft hört man von gefährlichen Fussgängerstreifen hinter Kurven. Nach SVG muss überall so gefahren werden, dass man auf Sichtdistanz halten kann. Ein Zebrastreifen hinter einer Kurve wäre daher beim einhalten dieser Regel nicht mehr oder weniger gefährlich wie an einem andern Ort, denn wer nicht sieht was hinter der Kurve ist muss sowieso langsamer fahren und mit besonderer Aufmerksamkeit sehen, was neu in das Blickfeld kommt.
Man muss endlich damit aufhören Opfer zu Täter zu machen, nur weil man mit dem Fortschritt der Technik und dem Wohlstand vergisst, dass die Strassen in den Ortschaften eigentlich einmal für den Langsamverkehr geschaffen wurden und der motorisierte Verkehr erst später dazu gekommen ist und damit die Fussgänger auf Trottoirs und Zebrastreifen verdrängten. Wer dagegen will, dass Autofahrer auf Autobahnen Vortritt gegenüber Fussgänger und Velofahrer haben, hat auch meine Unterstützung, denn diese wurden auch nur für Autos gebaut.
Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.
Wer erkennt, dass jemand sich nicht an die Regeln hält darf seinen Vortritt nicht erzwingen. Bei einem Unfall wären dann beide strafrechtlich mitschuldig. Bei Unfällen zwischen Motorfahrzeugen und Fussgänger/Velofahrer gilt haftpflichtmässig immer die Kausalhaftung des Motorfahrzeugs, weil dieser eine potenziell gefährliche Maschine in Verkehr setzt.
Unfälle passieren, wenn mindestens zwei einen Fehler machen oder eine Situation falsch einschätzen und zusätzlich per Zufall auch noch das Timing unpassend ist.
Meiner Meinung nach wird durch das hohe Verkehrsaufkommen auch von der Polizei zu viel Augen zugedrückt, wenn nötige Abstände nicht eingehalten werden unangepasst gefahren wird etc.
Oft hört man von gefährlichen Fussgängerstreifen hinter Kurven. Nach SVG muss überall so gefahren werden, dass man auf Sichtdistanz halten kann. Ein Zebrastreifen hinter einer Kurve wäre daher beim einhalten dieser Regel nicht mehr oder weniger gefährlich wie an einem andern Ort, denn wer nicht sieht was hinter der Kurve ist muss sowieso langsamer fahren und mit besonderer Aufmerksamkeit sehen, was neu in das Blickfeld kommt.
Man muss endlich damit aufhören Opfer zu Täter zu machen, nur weil man mit dem Fortschritt der Technik und dem Wohlstand vergisst, dass die Strassen in den Ortschaften eigentlich einmal für den Langsamverkehr geschaffen wurden und der motorisierte Verkehr erst später dazu gekommen ist und damit die Fussgänger auf Trottoirs und Zebrastreifen verdrängten. Wer dagegen will, dass Autofahrer auf Autobahnen Vortritt gegenüber Fussgänger und Velofahrer haben, hat auch meine Unterstützung, denn diese wurden auch nur für Autos gebaut.