Zügeln mitten im Schuljahr - in alter Schule bleiben?

Annakäthi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.09.2011
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Eine Frage: Gibt es eine Regelung, ob und wann ein Kind bei einem Wohnortswechsel noch am alten Schulort die Klasse fertig machen kann? Wer hat das schon gemacht?

Meine Tochter geht in die letzte Klasse der Oberstufe und wir würden auf 1.1.2012 zügeln. Der Schulweg wäre sogar näher, aber der bisherige Schulort wäre nicht mehr zuständig.
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
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Bleibt ihr denn in der gleichen Stadt/Dorf und wechselt nur das Quartier?
Wir haben das schon gemacht, jedoch umgekehrt. Neues Schuljahr am neuen Ort angefangen und danach gezügelt. Umgekehrt wie von dir beschrieben ginge jedoch in unserer Stadt auch problemlos.
Annakäthi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.09.2011
Beiträge: 13
nein, es ist eine andere Stadt, die ein eigenes Oberstufenschulhaus hat
alex03
Dabei seit: 28.07.2005
Beiträge: 215
Hallo
Wir hatten in der Schulkommission auch schon sollche Fälle.
Ihr müsst einen schriftlichen Antrag stellen.
Wir haben den Antrag immer genehmigt, da es nicht sinnvoll ist das Kind im letzten Schuljahr in eine andere Klasse zu wechseln, soweit der Schulweg machtbar ist.

Genisse das Leben
erna
Dabei seit: 03.01.2002
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Wie Alex03 gesagt hat.
Gesuch stellen. Wir hatten in der Klasse meines Sohnes auch so einen Fall, kein Problem gehabt.
Buntikus
Dabei seit: 03.12.2007
Beiträge: 164
Es kommt drauf an. Manchmal gibt es Probleme. Wegen dem Schulgeld. Da muss die neue Wohngemeinde zustimmen für die Übernahme des Schulgeldes an die "alte Schule". Hier ein Gesuch stellen (frühzeitig) an die Schulpflege des neuen Wohnortes, diese leitet es mir der Empfehlung an den Gemeinderat weiter. Dann siehst du, ob sie es übernehmen, oder nur einen Teil oder gar nichts. Zuletzt hättest du die Möglichkeit, selber die Schulkosten zu übernehmen. Geht ja immerhin um ein ganzes Semester.
Annakäthi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.09.2011
Beiträge: 13
die Richtlinien hier sind; Bei Wohnungswechsel wird sofort der Schulort gewechselt, auf Antrag (der dann jeweils gutgeheissen wird), kann man auf Ende Semester wechseln, Ausnahme ist die letzte Klasse der Primar- bzw Oberstufe: Wechsell auch auf Ende Schuljahr möglich.
Juhu
monig
Dabei seit: 14.07.2002
Beiträge: 168
Wir haben unsere Tochter im neuen Wohnort eingeschult (1. Kiga). Wir zügelten erst im Mai.
Wir wechselten sogar den Kanton. Wir brauchten vom alten Ort eine Bewilligung, welche wir an die neue Schule schicken mussten und dann wurde entschieden.
Wir konnten es damals so machen, war eigentlich kein Problem.