Zusammestoss auf Pausenplatz

aziz76
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.07.2016
Beiträge: 3
Hallo zusammen
Unser Sohn im Kindergarten wurde auf dem Pausenplatz vor 2 Monaten von einer Sechstklässlerin umgestossen. Da er eine Beule und eine Schürfung am Kopf hatte und zudem kurz ohnmächtig liegen blieb, gingen wir ins Spital. Dies ist natürlich ein Unfall. Nun zwei Monate später erhielten wir von der Krankenkasse den Selbstbehalt in Rechnung gestellt.

Da es aber ein Unfall ist, haben wir reklamiert. Nun heisst es beim Ausfüllen des Unfallformulars, wir müssten eine Haftpflichtnummer eingeben. Die Mutter des Kindes weigert sich aber nun, diese Nummer mitzuteilen. Sie sagt, das sei Sache der Schule, da es auf dem Pausenplatz passierte.

Meine Frage an euch: Muss die Haftpflichtversicherung der Schule oder der Eltern der Sechstklässlerin oder am Schluss wir selber die Rechnung bezahlen?

Herzlichen Dank für eure Hilfe.


Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Die Schulen haben schon lange keine Haftpflichtversicherungen mehr.
Euer Selbstbehalt muss also die Hadtpflichtversicherung der Unfallverursacherin übernehmen. Und wenn sie keine haben, haften sie persönlich.
Falls sie nicht einrenkt, würde ich das dem betreffenden Klassenlehrer melden. Allenfalls kann er die Mutter auf ihre Pflichten aufmerksam machen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Falls du nicht weiterkommst, diese einschalten. Rechtsschutz ist meiner Meinung nach ein MUSS in der heutigen Zeit. Leider...

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Autor unbekannt.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ja leider ist es so, dass die Leute immer dreister werden und unverschämter. Oder du stellst ihr den Betrag in Rechnung und weist sie freundlich darauf hin dass sie es ihrer Haftpflichtversicherung weiterleiten könne und sie das ja nichts kostet. Den Brief aber eingeschrieben schicken. Wenn das alles nichts hilft, vielleicht deine Haftpflichtversicherung um Rat bitten, wie du das formulieren könntest.
Wahrscheinlich geht es der Frau einfach nur darum dass Sie und ihr Kind nicht die Schuldigen sein wollen. Meine Güte passieren tut da ja nichts. Ich hab auch schon mein Haftpflichtversicherung angeben müssen weil was kaputt gegangen ist.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
aziz76
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.07.2016
Beiträge: 3
Vielen Dank für die Antworten. Wahrscheinlich ist sie mit der schweizerischen Gesetzgebung nicht vertraut. Die Kindergartenlehrerin meines Sohnes hat auch schon mit ihr gesprochen. Aber irgendwie begreift die Mutter nicht, dass es sie nichts kostet und es kein Schwerverbrechen ist.

Das mit der Rechtsschutzversicherung ist ein guter Hinweis. Zum Glück haben wir eine. Diese frage ich morgen um Rat.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir hatten einen ähnlichen Fall vor einem halben Jahr. Unser Sohn rutschte auf Privat Grundstück auf Glatteis aus und zog sich einen komplizierten Bruch zu, der operiert werden musste. Obwohl die Haus Besitzer verpflichtet wären, auf ihrem Privat Grundstück mit öffentlichen Durchgangsrecht dafür zu sorgen , dass die Strasse und Zugang zum Haus ohne vorhersehbare Gefahren sind, mussten wir einen großen Teik selbst bezahlen. Anteil Spital Aufenthalt inkl. OP, Medis, Physio Kontrollen und zweite OP. Sie haben sich zwar entschuldigt, aber bezahlt haben wir. Unsere KOMPETENZ wollte das nicht mal mit deren Versicherung klären. Sie bezahlten einfach den Pflichtteil.

Weshalb haben Kindergartenkinder und 6. Klässler den selben Pausenplatz? Es war keine Absicht, oder? Ich hätte jetzt mal meine Versicherung gefragt, ob sie zahlen. Aber weigern????
aziz76
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.07.2016
Beiträge: 3
In unserem Schulhaus sind vom Kindergarten bis zur 6. Klasse alle zusammen, jeweils eine Klasse pro Jahr. Absicht war es keine. Die Sechstklässlerin rannte beim Fangis spielen in unseren Sohn, der dummerweise dort stand. Er selber spielte nicht mit.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich persönlich finde es schon speziell, dass Kindergarten bis 6. Klasse den Pausenplatz zusammen teilen. Bei uns hat der Kindergarten einen eigenen, eingezäunten Pausenplatz. Die sind ja noch so klein und haben doch ganz andere Spielverhalten.

Zum Unfall selber finde ich, war es halt wirklich ein Unfall. Dein Kind hätte auch selber blöd stolpern können. Aber wenigstens mal als Mutter vom Grossen hätte ich mit meiner Versicherung Kontakt aufgenommen.

Vermutlich zahlen die nicht, da es ja keine Absicht oder grobfahrlässig war. Es ist einfach unglücklich gelaufen.

Aber: Ich würde darauf bestehen, dass die Kleinen einen eigenen Pausenplatz haben. Wird doch wohl irgendwie möglich sein.
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich noch nie daran gedacht habe, einen solchen Selbstbehalt irgendwo "einzuziehen", ausser es wäre absolut mutwillig und voller Absicht. Hab die Rechnungen bezahlt und gut wars icon_smile.gif
Oder ist das teilweise gang und gäbe, da man die Selbstbehalte einzieht?

Gruss Yvonne
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Ach, der Aufwand (und Ärger) ist doch schlussendlich grösser wie der Ertrag, schätze ich - trotz theoretischem Recht darauf.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Der Selbstbehalt wird von keiner Versicherung bezahlt. Höchstens der ganze Schaden. Aber im obigen Fall zweifle ich, ob da die Haftpflicht überhaupt zahlen würde. Wo Kinder spielen, kann immer was passieren. Eben eher würde ich den Vorstoß wagen, dass die Kleinen einen eigenen Bereich für die Pause haben.