Zusammestoss auf Pausenplatz

thea
Dabei seit: 28.06.2013
Beiträge: 878
Wenn das Kind nach dem einmaligen Arztbesuch keine weiteren Behandlungen oder gar längerfristige Folgeschäden hat, käme es mir auch nicht in den Sinn, den Selbstbehalt einzufordern, vorallem wenn der Zusammenstoss wie hier beschrieben, zufällig und ohne böse Absicht geschah.




Spargel_2
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 1388
Schliesse mich Thea und fisi an.

Wo gespielt wird, kann halt auch was passieren. Recht hin oder her.

Nehme jeden Tag wie er kommt!
Spargel_2
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 1388
GabrielaA, bei uns sind auch 1.-6. Klasse auf dem gleichen Pausenplatz. Für die KG-Kinder gibt es hinter dem Kindergarten noch eine Wiese und einen sep. Sandkasten, wo nur die KG-Kinder spielen dürfen.
Wir haben ein kleines Schulhaus auf dem Land.

In grösseren Gemeinden mit viel mehr Kinder im Schulhaus finde ich deine Idee aber gut. So sind die Kleinen noch etwas geschützt. Aber auch dann kann immer was passieren.

Nehme jeden Tag wie er kommt!
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
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Das spielt doch überhaupt keine Rolle, ob das gang und gäbe ist oder nicht..Fakt ist, dass man haftet bei Unfällen, egal welcher Art. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob es absichtlich war oder nicht. Ich nehme mal schwer an, dass die meisten Unfälle unabsichtlich sind..
Und die Haftpflichtversicherungen übernehmen diesen Selbstbehalt. Man muss das nur anmelden. Das gibt weder Ärger noch sonst was.
Das man darüber überhaupt diskutieren muss mutet unglaublich an. Das bietet man der geschädigten Partei doch unaufgefordert an! Kann ja nicht sein, dass man gleich doppelt geschädigt ist.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 05.07.2016 um 14:19.]

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Also mir wurde von meiner KK gesagt, dass es nicht möglich ist, nur den SB einzu fordern. Entweder eine Versicherung zahlt alles oder eben der VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer trägt einen Selbstbehalt.

Wenn ich denke, was uns der Unfall unseres Sohnes gekostet hat... Hier war der Sachverhalt noch anders: Der Hausbesitzer wollte seine Strasse nicht salzen oder sonst wie Unterhalt betreiben. Wenn vom Hausdach eine Schneelawine runter kommt und Personen oder Gegenstände in Leidenschaft gezogen werden, haftet der Eigentümer oder Bewohner. Ich ging aber trotzdem nicht explizit zu den Leuten hin und forderte sie auf, meinen SB oder alles zu zahlen.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Wenn du dir das leisten kannst, ist es doch gut..

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
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Autor unbekannt.
thea
Dabei seit: 28.06.2013
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Interessantes Thema... vorallem frage ich mich, ob die Haftpflicht den Selbstbeahlt der Geschädigten tatsächlich übernimmt, oder ob das auf die Versicherung/Police ankommt. Vielleicht kann da jemand aus der Versicherungsbranche Auskunft geben?

In einem Fall wie bei Gabriela, bei dem mehrere Arztbesuche oder sogar Operationen anstehen, würde ich schon darauf bestehen, bei einem unglücklichen Zusammentreffen auf dem Pausenplatz ohne weitere Folgen aber wirklich nicht.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Nun die Frage, ob ich mir das leisten kann, stellt sich wohl gar nicht.
Es gibt leider keine KK, wo es keinen SB gibt. Bei den Kindern in meiner KK gibt es dafür keine Franchise.

Die Hausbesitzer wurden informiert, was passiert war. Haben auch ein paarmal gefragt, wie es geht, usw. Sie haben gesagt, sie könnten es mit ihrer Versicherung klären, aber eine Antwort blieben sie mir auch Monate später schuldig.

Für mich wäre es zu dreist zu den Leuten hinzugehen und sagen, sie müssen mir jetzt den SB bezahlen.

Die KK hat mir ganz klar gesagt, entweder bezahle die Haftplicht der Verursacher oder meine KK. Auf der Unfallmeldung schrieb ich, dass quasi die andere Partei daran Schuld sei - sie stritten es ja auch gar nie ab. Ich habe es der Krankenkasse telefonisch mitgeteilt, aber schlussendlich erhielt ich ein Schreiben, dass das nun meine Versicherung zahle. Mir wurde auch gesagt, sie würden mit der Versicherung der anderen Kontakt aufnehmen. Ob das erfolgte, konnte mir leider niemand sagen.

Aber der Unfall hätte auch so passieren können. Dann hätte ich auch niemanden zur Rechenschaft ziehen können. Gesundheitskosten in der Schweiz sind halt leider teuer.

goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Aber auf dem Gehsteig vor unserem Haus muss ich auch räumen und Salzen? Gehört ja nicht mir. Bin jetzt grad etwas unsicher, der nächste Winter kommt bestimmt. icon_eek.gif

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@goodie: Kommt darauf an, ob das Privat Grundstück oder öffentliches ist. Ich habe explizit auf der Gemeinde nachgefragt.

Bei uns werden alle Strassen vom Schnee geräumt, auch Private. Bedingung: Es muss mehr als 1 Haus dort sein icon_evil.gif. Aber gesalzen wird nur wenn es eisig kalt ist, und nur auf Strassen, die eine Steigung aufweisen. Das heisst, viele Anwohner von Privat Strassen meinen, wenn die Gemeinde bei ihnen Schnee räumt, würden sie auch salzen. Ist aber leider falsch.

Verheerend ist auch noch, dass eben nicht "schwarz" geräumt wird. Auf der Seite hat es - es sind meistens eher schmale Strassen - dann hohe Schnee Mauern, die noch lange bestehen bleiben. Scheint nun tagsüber die Sonne, so schmilzt der Schnee und läuft in die Strasse rein. Nachts/Abends, wenn es dunkel ist, ahnt niemand, dass dort Glatteis ist.
Begründung von Gemeinde: Im Winter sollte halt lieber mit dem Auto oder ggf. zu Fuss gegangen werden. Velo soll nur in der warmen Jahreszeit benutzt werden. Und Abends, wenn es dunkel ist, empfiehlt es sich ebenfalls nicht, noch zu Fuss unterwegs zu sein, ausser natürlich auf Kantonsstrassen.....