deb1
Dabei seit: 23.06.2007
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Geht es überhaupt um den Selbstbehalt?
Denn ich musste bis jetzt immer auf dem Unfallformular die Haftpflicht der andern Kinder angeben ( wenn welche beim Unfall mitbeteiligt waren). Weil die Arztrechnungen müsste dann theoretisch deren Haftpflichtversicherung übernehmen. Die KK hat bei uns aber nie die Haftpflichtversicherung der beteiligten Person angeschrieben. Das liegt dann im Ermessen der KK. Sie können ja aus dem Unfallprotokoll lesen, dass das nicht mit Absicht passiert ist und es eigentlich keine wirklich Schuldigen gibt.
Eine Mutter wollte mir ihre Versicherung auch nicht melden, da habe ich genau das auf das Unfallprotokoll geschrieben mit deren Adresse und die Versicherung solle sich bei Bedarf doch selber bei den Eltern des Kindes melden.
Den Selbstbehalt haben wir immer selber bezahlt.
Denn ich musste bis jetzt immer auf dem Unfallformular die Haftpflicht der andern Kinder angeben ( wenn welche beim Unfall mitbeteiligt waren). Weil die Arztrechnungen müsste dann theoretisch deren Haftpflichtversicherung übernehmen. Die KK hat bei uns aber nie die Haftpflichtversicherung der beteiligten Person angeschrieben. Das liegt dann im Ermessen der KK. Sie können ja aus dem Unfallprotokoll lesen, dass das nicht mit Absicht passiert ist und es eigentlich keine wirklich Schuldigen gibt.
Eine Mutter wollte mir ihre Versicherung auch nicht melden, da habe ich genau das auf das Unfallprotokoll geschrieben mit deren Adresse und die Versicherung solle sich bei Bedarf doch selber bei den Eltern des Kindes melden.
Den Selbstbehalt haben wir immer selber bezahlt.