ablauf haus-kauf

bumblebee
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.09.2005
Beiträge: 46
wir stehen -vielleicht- kurz vor dem kauf eines hauses von einer privatperson. auf der bank waren wir für ein erstes gespräch und haben grundsätzlich grünes licht. die bank-mensch hat aber davon geredet, dass sie dann das objekt noch genauer unter die lupe nehmen (schätzen). es dürfte mit keinen überraschungen zu rechnen sein, objekt ist gut im schuss, lage super, preis gut.
kann mir jemand von euch erzählen, wie der ablauf nun ist wenn wir mit dem verkäufer einig sind und quasi per handschlag den kauf besiegeln? was dann?
wäre froh um erfahrungsberichte damit ich auch etwas bescheid weiss und nicht nur immer nicken und aha sagen muss icon_smile.gif danke!
regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
bei uns ging es so:
- Zusage gegenüber Verkäufer mündlich, dass wir Interesse hätten und bis Datum X ein definitives Kaufangebot abgeben werden.
- Angebot konkret von Bank anfordern und am Tag X gegenüber Verkäufer das offizielle Kaufangebot mit Bankversprechen schriftlich abgeben
- "Letter of Intent" beidseits unterzeichnen
- Kaufverträge im Detail ausarbeiten
- Termin bei Notar buchen
- unterschreiben
- freuen!
Regula
bumblebee
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.09.2005
Beiträge: 46
merci regula!
ähm, was ist ein letter of intent? icon_smile.gif und ich nehme an, dass der verkäufer den vertrag ausarbeitet und das gemeinsam besprochene da (hoffentlich) rein schreibt?
Antolino
Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 210
So weit waren wir auch mal.. Da wollten wir eine Wohnung kaufen. Mein Mann hatte schon per Handschlag die Zusage inkl Glas Wein zum Anstossen.
Tage späte rief er an. Er verkaufe die Wohnung jemandem Anders..
( Der wollte sie dann doch nicht kaufen wie wir hintenrum erfahren haben..)

Das zweite Mal hat es gut geklappt. Da sind wir uns relativ rasch einig geworden. Und wurden auch nicht Verarscht.. icon_wink.gif
Bekamen die nötige Zusage von der Bank. Ohne grosses drumherum.
Einfach mit einem haufen Papierkram. Und genauem Nachfragen der Bank, bezüglich Finazierung, Sicherheiten und Lohn.
Wir sind dann mit den Besitzern zum Grundbuchamt und haben alles nötige
Unterzeichnet.

Schritt für schritt, es kommt bestimmt gut. Viel Glück
regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
Also "Letter of Intent" ist zu Deutsch eine Absichtserklärung. Also "Frau X und Herr Y beabsichtigen im gegenseitgen Einverständnis per 31.1.200Z die Liegenschaft ABC in DEF zum Preise von Fr. GHIKL übernehmen".

Diese Absichtserklärung hat zum Vorteil, dass Du im Falle des Falles etwas in der Hand hast und wenigstens einen Teil der bereits anfallenden / angefallenen Kosten geltend machen kannst, falls der Deal doch nicht zu Stande kommt.

Und Vertragsvorschlag kommt üblicherweise vom Notariat, aber Du kannst ihn genauso gut ausarbeiten. Es geht darum, wer und wann und wohin die Grundstückgewinnsteuer, die Notariatskosten etc. bezahlt, welche allfälligen Dienstbarkeiten noch eingetragen gehören (z.B. Wegrecht oder ähnliches) und per wann in welchem Zustand die Liegenschaft verkauft wird. Besenrein (Haus), leergeräumt (tja, DAS ist nicht selbstverständlich...) oder vom Putzinstitut gepützelt. Lasst' Euch diesbezüglich von einer Fachperson beraten. DAS spart massiv Geld. Und Nerven.
Reguöla
bumblebee
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.09.2005
Beiträge: 46
wer wäre denn so ein fachmann? kann man sich da begleiten lassen?
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
@bumblebee
bei uns war die Bank der "Fachmann" und hat uns da beigestanden icon_smile.gif
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
(bei uns war es kompliziert, denn Besitzer = Frau mit Alzheimer, da mussten dann die Kinder unterschreiben usw. inzwischen ist sie dann gestorben, nochmals verzögerung - Wir hatten aber ein Verkaufsversprechen gemacht mit den Verkäufern, da muss man auch was einzahlen)
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Als ich meine Wohnung verkaufte habe ich auch einen Bankbesätigung erhalten.

Der Rest hat dann die Gemeinde gemacht, also den Kaufvertrag etc. Die machen das, wenn du fragst. Und dann zum Notar und unterschreiben.
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Es ist auch von Kanton zu Kanton verschieden. Im Aargau geht man dann als nächstes zu einem Notar, der erstellt einen Kaufvertragsentwurf. Dazu werden alle möglichen Angaben benötigt: wer kauft was per wann und wie wird bezahlt. Basierend darauf erstellt die Bank Eure Kreditverträge sowie ein Zahlungsversprechen, eine Art Bankgarantie für den Kaufpreis. Das heisst, in diesem Moment müssen auch Eure Eigenmittel bei der Bank vorhanden sein oder z.B. ein Vorbezugsantrag für 2. oder 3. Säule gestellt sein.

Dann wird beim Notar ein Unterzeichnungstermin vereinbart und DANN ist der Kauf definitiv, dann wird er im Grundbuch eingetragen. Gleichzeitig würde allenfalls ein Schuldbrief errichtet oder erhöht, das gibt üblicherweise die Bank in Auftrag. Später fliesst dann der Kaufpreis, entweder auf ein fixes Datum hin oder z.B. 30 Tage nach Grundbucheintrag.