Ärbeitszeugnis

marion1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.11.2002
Beiträge: 30
Hallo zusammen
Ich soll ein Arbeitszeugnis für jemanden schreiben, dem während der Probezeit gekündigt wurde, nachdem mehrmals Gespräche geführt wurden, die aber keine Verbesserung der Arbeitsleistung ergeben haben.
Kann mir jemand konkrete Vorschläge oder Textbausteine machen. Eine Arbeitsbestätigung reicht leider nicht...
Vielen Dank
mirabelle
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 979
Am besten streichst du zuerst die Ä-Pünktchen icon_smile.gif))
Savannah67
Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 568
Wenn jemandem während der Probezeit gekündigt wurde, hat er wohl nur kurze Zeit dort gearbeitet. Ich würde nur eine Arbeitsbestätigung ausstellen. Ich als gekündigter Arbeitnehmer würde wohl auch nichts anderes wollen.

Peace and be wild!
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
Sehe es wie Savannah, eine Arbeitsbestätigung wäre mir in dem Fall auch am liebsten.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Du schreibst so etwas wie

xxx hat vom ... bis zu .... bei uns als gearbeitet.

Fertig.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Vielfach wird innerhalb der Probezeit nur eine Arbeitsbestätigung ausgestellt. Du kannst aber auch nur ein einfaches Zeugnis ausstellen, mit Anstellungsdauer und ausgeübte Funktion.

Sonst, das Zeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein:

- Herr XY war bei uns als xx vom .. bis ... angestellt.
- Seine Leistungen fanden unsere Zufriedenheit
- Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
nela, ich dachte, zeugnisse sollten heute weder die wahrheit verfälschen, noch codiert sein?

marion, oftmals ist es das, was man nicht sagt icon_wink.gif

in dem man dinge erwähnt die gut waren, aber jene weglässt, die eben nicht gut waren, zeigt man, dass man schon daran gedacht hat, aber sie lieber nicht erwähnen möchte.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Pippilangstrumpf

Sollten ja .. nur, wenn man sich weder mit dem RAV noch mit den Gewerkschaften anlegen will, dann schreibt man halt weiterhin wohlwollende Zeugnisse.

Jeder zukünftige AG muss danach selber seine Schlüsse ziehen, eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist nie etwas Positives und ausserdem, hole ich mir lieber meine Informationen direkt bei der Referenzadresse ein. Und falls die ebenfalls fehlt, dann ist es besser, man lässt die Finger davon.
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Warum reicht die Arbeitsbestätigung nicht? Das ist sehr unüblich.

Zufriedenheit finden gibts nicht, klingt zwar poetisch, ist aber falsch icon_wink.gif

An it harm none do what ye will
Gelöschter Benutzer
Ich würde ebenfalls nur eine Arbeitsbestätigung schreiben. Nach der Probezeit, welche üblicherweise 3 Monate beträgt, kannst du ohnehin nicht alles bewerten. Da ihr euch aber von ihm/ihr trennt liegt ja eigentlich alles auf der Hand.

Ein ArbeitsZEUGNIS nach dieser kurzen Zeit ist absolut unüblich. Jede/r der dieses liest weiss zudem, dass es zu wenig aussagekräftig ist, da zuwenig Erfahrungswerte vorliegen (auch wenn es für die Kündigung gereicht hat).

Überleg sonst auch, wie dur wohlwollend schreiben kannst, dass er/sie eine Pfeife war oder menschlisch so daneben, dass es nicht ging - ein Ding des unmöglichen.

Dann lieber: Herr/Frau X hat vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 als Sachbearbeiter bei uns in der Spedition gearbeitet.

Er/sie verlässt uns nach dieser kurzen Zeit in gegenseitigem Einvernehmen (falls es so ist, sonst ganz weglassen).

Wir wünschen Herr/Frau X für die berufliche wie auch für die private Zukunft alles Gute.