Ärbeitszeugnis

marion1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.11.2002
Beiträge: 30
Vielen Dank für eure Antworten.
Sie wünscht ausdrücklich ein Zeugnis. (Zeigt wohl auch ihre Intelligenz...) So fertig gelästert, ran ans Zeugnis.
Gelöschter Benutzer
gemäss gängiger gerichtspraxis muss ein zeugnis einer schulnote 5=gut
entsprechen. muss man aber einen arbeitnehmer entlassen, ist es wahrscheinlich oft der fall, dass es wegen ungenügender leistung ist. da das zeugnis nebst seinem wohlwollenden charakter eben auch wahrheitsgetreu sein muss, kann man selbstverständlich auch ein schlechtes zeugnis ausstellen. allerdings muss es der arbeitgeber aber beweisen können, falls der arbeitnehmer das zeugnis beim arbeitsgericht anficht.

ein wahrheitsgetreues zeugnis ist wichtig! man kann als arbeitgeber von einem folgenden arbeitgeber zur rechenschaft gezogen werden, wenn er zu schaden kommt auf grund eines falschen zeugnisses. aktuell beschäftigt grad ein fall ein gericht. da wurde ein treuhänder fristlos entlassen, weil er geld gestohlen hat. er erhielt trotzdem ein gutes zeugnis...beim folgenden arbeitgeber hat er dann den fünffachen betrag des ersteren gestohlen. nun nimmt dieser arbeitgeber seinen vorgänger dran.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
@nela65

Was macht man wenn man keine Referenzen hat!
Mir geht das so. Ich habe 11 Jahre für die gleiche Firma gearbeitet. Als ich genug hatte habe ich mir eine neuen Job gesucht. Die einzigen Referenzen die ich angeben konnte, waren mein Chef und meine Chefin. Keine Gute Idee wenn die ja gar nicht wissen, dass ich gehen will.

Und 11 Jahre zurück gibt es keine Referenzen mehr. Denn meine zwei letzten Firmen (Retour bis 1992) gibt es nicht mehr.

Und jetzt gefällt mir meine neue Stelle nicht und ich werde hier innerhalb der Probezeit gehen. Meine Ex-Chefin gibt es auch nicht mehr (Ausgewandert) und meinen Ex-Chef kann ich nicht angeben, der ist stinkesauer, dass ich gegangen bin.

Hätte ich nun desswegen bei dir keine Chance?
Gelöschter Benutzer
Quest: dass dein ex-chef stinksauer ist, ist doch kein grund, ihn nicht als referenz anzugeben. auch wenn er sauer ist, ist er verpflichtet, wahrheitsgetreue aussagen zu machen.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Goldfisch
Ein Zeugnis schreiben von einer Person, von derer wir uns gerne trennen, ihr aber bei einem neuen Job nicht im Wege stehen möchten, ist manchmal verdammt schwierig.

Vielleicht hats einfach bei uns nicht geklappt, vielleicht war sie bei uns schlichtweg überfordert - und bei einem anderen Job kann sie bessere Leistungen erbringen. Das ist für mich kein Grund, ihr deshalb ein schlechtes Zeugnis auszustellen, auch wenn Ihre Arbeit weit unter den Erwartungen war.

Es gab auch mal einen Fall von einer Lehrtochter glaub, die Geld gestohlen hat und trotzdem dufte der AG dies nicht im Zeugnis vermerken.

Ich darf auch nicht schreiben, dass der Mitarbeiter an Depressionen oder an anderen Krankheiten leidet und immer wieder fehlt, wenn es sich nur um einen "normalen" Job handelt.

Du siehst, so einfach ist dies nicht und als AG scheiterst du meistens vor Gericht, wenn die betreffende Person das Zeugnis beanstandet.


Quest
Es kommt immer wieder auf den angebotenen Job inkl. Anzahl Bewerbungen an, wie die Person in Erscheinung tritt, was für eine Bewerbung sie abgibt und das eigene Bauchgefühl, zumindest bei mir. Aber keine Referenz, häufige Stellenwechsel etc. kann schon heissen, dass es vielleicht mit der betreffenden Person nicht gerade sehr einfach ist.

Wobei, viele Wiedereinsteigerinnen können auch keine Referenz vorweisen und trotzdem erhalten sie einen Job.
Gelöschter Benutzer
nela, ja der AG scheitert, wenn er es nicht beweisen kann. wenn du aber protokolle von vorgängigen gesprächen und andere beweise vorlegen kannst, zwingt dich bestimmt kein gericht, das arbeitszeugnis positiver auszustellen als es ist.
Sca
Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 240
Man darf, auch wenn man es beweisen kann, trotzdem nicht alles ins Zeugnis schreiben.

Krankheitsabwesenheiten, wenn sie denn länger gedauert haben oder einen erheblichen Einfluss auf das Verhalten der MA hatten, soll man übrigens neuerdings ins Zeugnis aufnehmen:
http://derarbeitsmarkt.ch/arbeitsmarkt/de/aktuell/newsticker/706932/Bundesgericht_Krankheiten_geh%C3%B6ren_ins_Arbeitszeugnis
Gelöschter Benutzer
ja, klar. mir geht es aber um die ungenügenden leistungen. wenn man ein arbeitnehmer enlassen muss, wegen ungenügender leistung, kann man ihm einfach keine laudatio ausstellen.