andere Autos auf Privatparkplatz

cosette
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 42
Hallo
gestern haben wir uns wieder einmal gewaltig geärgert. Wie schon öfters, hat wieder jemand sein Auto auf unserem Parkplatz abgestellt. Meistens sind es Besucher eines anderen Mieters und wir haben es Ihnen auch schon oft gesagt. Aber es nützt einfach nichts denen ist alles egal. Manchmal werden wir auch zuparkiert , so dass wir nicht einmal mehr wegfahren können. Müssen dann jedes Mal läuten und manchmal wird man auch noch als die Dumme dargestellt. (man stört ) Wer kennt das auch ? was kann man da machen ?
kann ja nicht die Polizei oder den Abschleppdienst anrufen. Vielleicht einen guten Spruch auf die Scheibe der zu denken gibt. Merci
~z~
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 718
Oder beim nächsten Mal Klingeln ganz schüchtern fragen, ob das Auto mit den zerstochenen Reifen und der eingeschlagenen Windschutzscheibe wohl ihnen gehöre (natürlich nur zum Spass...)

z

Realistisch denken heisst aufgeben
Igela
Dabei seit: 24.11.2007
Beiträge: 1229
Ist der Parkplatz mit privat oder Deiner Autonummer angeschrieben?Wenn ja,kannst du die Polizei rufen.Wenn nein,unbedingt Schild anbringen.Denn Fremde wissen ja nicht,dass das ein Privatparkplatz ist....
Meine Erfahrung ist,dass ein Spruch auf der Scheibe nichts nützt.Wenn Dein Nachbar aber die Polizei an der Tür hat oder das Auto seines Besuchs abgeschleppt wird,wird er seine Leute auch informieren dort nicht zu parkieren.Bei unserem Nachbarn nützte es nach 2 mal Polizei rufen.Laut der Polizei muss aber der PP angeschrieben sein.Etwas anderes ist,wenn Du zugeparkt wirst,dakannst du sofort die Polizei anrufen.Denn eigentlich kannst Du ja nicht wissen,wo das auto hingehört.

Es geht immer irgentwo ein Türchen auf!
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@Igela
wenn das Auto auf einem Privatparkplatz steht, dann ist die Polize nicht dafür zuständig, nur wenn es auf Allmend steht!

@cosette
natürlich kannst du den Abschleppdienst rufen
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
Meine Nachbarin hat das so gelöst: Sie hat einen Zettel auf die Windschutzscheibe des (Mehrmals-)Sünders GEKLEBT (Weissleim). Leider wurde danach ihr Auto mit einem Schlüssel zerkratzt.
susi
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 583
unsere parkplätze sind angeschrieben. trotzdem wird immer wieder darauf parkiert. nun haben wir ein richterliches verbot veranlasst. im moment heften wir zettel, welche sehr rechtlich aussehen unter den scheibenwischer. wir machen den fahrere darauf aufmerksam. dass wir seine nummer notiert haben und beim nächsten mal ein verfahren einleiten werden.

In jeder Minute die man mit Ärger verbringt, versäumt man 60 glückliche Sekunden
Igela
Dabei seit: 24.11.2007
Beiträge: 1229
Königin:Bei unserem Anruf ist die Polizei gekommen und hat die Sache geregelt.War kein Problem,handelt sich um Privat PP.

Es geht immer irgentwo ein Türchen auf!
ducati ducati
Dabei seit: 26.07.2006
Beiträge: 586
Zettel unter die Windschutzscheibe:

---Das nächste Mal lass ich ihnen meinen Kofferraumdeckel offen,dann können sie dort parken!---- oder:

--dies ist zwar kein Strafzettel,aber wenn es nach mir ginge,bekämen sie zwei! Wegen ihrem egoistischem,idiotischem rücksichtlosem Parken kann ich meinen Wagen nicht auf meinem Privatgrundstück abstellen.
Da dieser Zettel sowieso nicht fruchtet,verabschiede ich mich und wünsche ihnen baldmöglichst einen Motorschaden auf der Autobahn bei minus 26 Grad um 23 Uhr bei Winstärke 12!
Ausserdem mögen 1000 Kamelflöhe ihr A...heimsuchen und zwar dann,wenn ihre Arme von einer temporären Lähmung befallen sind---
ducati ducati
Dabei seit: 26.07.2006
Beiträge: 586
Sorry..en en en sollte es heissen icon_smile.gif
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@Igela
da habt ihr aber Glück gehabt, dass die Polizei gekommen ist

P wie Private Strassen
Für private Strassen und Plätze ist die Polizei nicht zuständig (siehe auch «R»). Dort entscheiden die Grundeigentümer selbst, wer unter welchen Bedingungen Zutritt hat. Gegen Parksünder sollten Sie als Privatperson aber trotzdem nicht zu rigoros vorgehen, vor allem was das Abschleppen betrifft. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihr Abschleppauftrag unverhältnismässig war – etwa weil Sie den Fahrer leicht hätten ausfindig machen können –, müssen Sie die Rechnung fürs Abschleppen womöglich selbst bezahlen.

R wie Richterliches Parkverbot
Private Grundeigentümer dürfen keine Parkbussen verteilen. Das ist nur indirekt möglich – über ein richterliches Parkverbot. Dazu müssen Sie beim zuständigen Amt oder Gericht das Parkieren auf Ihrem Grundstück unter Strafandrohung verbieten und eine Verbotstafel aufstellen lassen. Allerdings kostet das alles meistens mehr als 1000 Franken.