andere Autos auf Privatparkplatz

Vilu
Dabei seit: 18.07.2002
Beiträge: 2006
Wir hatten das Problem auch, bis wir ein Schild ("Privat" + Auto-Nr.) aufgestellt haben. Evtl. könnt ihr auch einen Pfosten aufstellen, so einen den man ablegen kann? Ist wohl auch nicht günstig, aber vielleicht würde es ja der Hauseigentümer / Verwaltung bezahlen.

Leben und leben lassen
cosette
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 42
Vielen Dank für eure Antworten.
Habe mir schon gedacht ,dass Polizei und Abschleppdienst nicht in Frage kommen . Ja unsere Parkplätze sind Privat angeschrieben. Werde halt weiter klingeln gehen müssen oder vielleicht meinen Besuch auf dem Parkplatz meines Nachbarn parkieren lassen ,vielleicht merkt er , dass es nicht so angenehm ist.
Madruna
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
Kleopatra hat das gleiche Problem, oder hatte...

Hier findest du vielleicht noch einige gute Ratschläge.

Viel Erfolg

http://www.wireltern.ch/community/forum/detail.php?sh=2263814&rf=
StreetOne
Dabei seit: 25.06.2006
Beiträge: 136
Wieso nicht abschleppen lassen? Und mit richterlichem verbot ist doch dann die Polizei zuständig.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Das allerbeste Mittel gegen Falschparker ist effektiv so ein Tockel den man aufstellen kann wie Vilu geschrieben hat, sobald man den PP verässt.

Bei uns passiert das auch öfters mal und ich rege mich tierisch auf. Wir haben ein Amtliches Verbot und ich kann auch nix machen, ich parke die Leute zu, dann bleib ich halt einfach in Reichweite und dann halte ich eine Strafpredigt, oder wenn der Abwart grad in unserem Quartier ist, dann schiebt er einen *Strafzettel* von der Verwaltung drunter, wenn einer 4 solcher *Bussen* einkassiert hat, darf er abgeschleppt werden. Ich ruf jedenfalls immer die Polizei an und lass mir die Adresse des Halters geben und diese bekomme ich auch sofort.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Wie schon geschrieben Poller oder Amtsverbot. Wenn zugeparkt wird kann auch ohne Amtsverbot direkt eine Anzeige erstattet werden und falls Nötig auch abgeschleppt werden lassen. Zu beachten ist dabei, dass man gegenüber dem Abschleppdienst zahlungspflichtig ist, jedoch Recht hat den Betrag beim Halter einzufordern. Man kann aber nicht dem Abschleppdienst sagen er müsse die Forderung direkt dem Halter stellen. Wobei können tut man es im Prinzip schon nur wenn der nicht bezahlt darf der Abschleppdienst den Auftraggeber (dich) betreiben.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
glitzerfee2
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
Aergere mich auch immer wieder über Fremdparkierer. Ich bin der Meinung, dass gelb markierte Parkplätze privat sind und nur durch den Mieter / Eigentümer benützt werden können, aber bei uns sehen das auch viele Leute anders.... Zettel unter die Scheibe klemmen nützt eigentlich meistens.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
http://www.suche.ch/info/autoindex/

man findet damit nicht jeden, aber sehr viele halter.
findet sich damit keiner oder kann er vor ort nicht ausfindig gemacht werden, würde ich es so halten wie pluto schrieb:
- abschleppdienst avisieren, mit dem bewusstsein, dass ich vorderhand gegenüber dem zahlungspflichtig bin, die summe aber beim falschparkierer einkassieren kann
- foto mit zeitangabe machen, als beweismittel

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Passendes Thema, ich komme soeben nach Hause und mein PP ist besetzt :-/ und das obwohl vorne ein grosses Schild mit dem Wort "Privat" hängt. Grrr
Gelöschter Benutzer
@magdalena

Den würde ich zuparken und dann sein Läuten nicht hören. Oder erst wegfahren, wenn er dir 10 Fr. Parkgebühr bezahlt hat.