andere Autos auf Privatparkplatz

magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Zuparken geht leider nicht da es nur eine schmale gasse ist und noch andere anwohner durch müssen. Ich habe einen Zettel hinterlassen das es nächstesmal Konsequenzen haben wird. Meine Nachbarin deren Besuch meinen Parkplatz nutzte meinte heute ich solle mich nicht so anstellen... ja aber hei, ich bezahle für den Parkplatz. Sie würde sich in dem Fall nicht ärgern.
~z~
Dabei seit: 07.01.2008
Beiträge: 718
@Me too:

Zuparken könnte dann aber als Nötigung ausgelegt werden...

z

Realistisch denken heisst aufgeben
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
Ich hatte das Problem auch mal. Bin nachts um elf mit den Kids nach Hause gekommen und so ein A.. mit Ohren stand auf meinem PP. Bei REgen und Kälte mussten wir dann knapp 250 m weg vom Haus parkieren. Entsprechend geladen kam ich beim Haus an und dummerweise lief mir gleich der Falschparker über den Weg. Ich hab ihn mitten in der Nacht lautstark im Treppenhaus zur Minna gemacht icon_eek.gif) Sein Auto hab ich noch öfters gesehen, aber nie mehr auch nur in der Nähe von meinem PP icon_eek.gif))

Wenn ich Du wäre und Du sogar weisst, wer Euch da dauernd zuparkt, geh klingeln und BITTE nicht, sondern VERLANG laut und deutlich, dass er seine Karre subito woanders hinstellt! Gewisse Menschen verstehen leider nur die etwas lautere und agressivere Sprache....
Gruss
s.

You don't get always what you want - you get what you need!
cosette
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.11.2005
Beiträge: 42
Ich sehe es geht nicht nur uns so. Werde wohl auch weiterhin lautstark reklamieren müssen, da man ja sont nicht viel machen kann , leider.
Was mich vorallem nervt, dass die Falschparker dann auch noch frech werden und man am Schluss als die Dumme da steht.
Andrea_Milenio
Dabei seit: 15.07.2013
Beiträge: 5
icon_frown.gif Hi Cosette, ich habe zwei Jahre später genau das gleiche Problem wie Du. Was hast Du am Ende gemacht?
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Als zum dritten mal das gleiche Auto auf meinem PP stand, suchte ich mit der Nummer den Besitzer und schickte ihm eine Rechnung für die Parkplatzgebühren.

Er hat kommentarlos bezahlt und stand hernach nie wieder auf meinem Platz...
Talunga
Dabei seit: 27.11.2013
Beiträge: 0
Es ist ganz einfach:

Auf einem Privatparkplatz kommt die Polizei nicht (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Man kann abschleppen lassen, doch wenn der Abgeschleppte sich weigert, die Kosten zu bezahlen, bleibt man als Anrufer auf denen sitzen.

Wenn ein richterliches Parkverbot da ist, gibt es 2 Möglichkeiten:

- Einzahlungsschein mit dem eingetragenen Betrag über ca. Fr. 20.- unter die Scheibenwischer kleben, dazu schreiben "Wird der Unkostenbeitrag nicht bezahlt innert 10 Tagen, wird ein Verfahren eingeleitet".

- oder direkt das Verfahren einleiten.

Mach jeweils ein Foto vom Fahrzeug wo es steht, wenn möglich so dass das richterliche Verbot drauf zu sehen ist. Über die Kontrollschildnummer kann herausgefunden werden, wer der Sünder ist. Diesen muss man nämlich auf der Verzeigung angeben.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Es ist so wie Königin schon gesagt hat, ohne Richterliches Verbot unternimmt die Polizei nichts, weil es nicht in den Öffentlichen Bereich fällt.
Wenn der Parkplatz nur gemietet ist wird es schwierig sein, und dass wissen auch Fremdbenutzer, deshalb missbrauchen sie immer wieder diesen Parkplatz. Wenn der Parkplatz aber im Privatbesitz ist, kann der Eigentümer ein Richterliches Verbot erwirken. Mit einem Richterlichen Verbot hat der Eigentümer das Recht, Missbrauch anzuzeigen.
Ein Kollege von mir hatte vor vielen Jahren das gleiche Problem. Immer wieder war sein angemieteter Parkplatz von immer den selben Fremden Autos belegt. die Polizei war machtlos. Eines Abends war sein Parkplatz wieder belegt. Er schleifte das Auto kurzerhand auf die Quartierstrasse und rief die Polizei, das jemand die Strasse blockiert habe. Die Polizei rückte tatsächlich aus und beauftragte einen Abschleppdienst die Strasse zu räumen. Er hatte nie mehr Probleme, sein Parkplatz war sein Parkplatz

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Talunga
Dabei seit: 27.11.2013
Beiträge: 0
Die Polizei unternimmt auch nichts bei einem richterlichen Verbot. Das läuft über das Gericht! Damit hat die Polizei nichts am Hut.

Man reicht Verzeigung ein beim Gericht und nicht bei der Polizei.

Sollte der PP gemietet sein und ein richterliches Verbot besteht, so hat man den Vermieter (Verwaltung oder Besitzer falls Verwaltung fehlt) zu dokumentieren mit Fotos etc und zu bitten, die Verzeigung zu machen. Da darf man die Verzeigung nicht selber machen.

Ist der Parkplatz Privatbesitz kann man die Verzeigung selber einreichen.

Und wie man ein Auto so einfach auf die Strasse schleift, müsste mir jetzt einer erklären. Wenn der Gang eingelegt und gar noch die Handbremse gezogen ist, ist das nicht gerade einfach. Bei Automat im P auch nicht.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
@Talunga, das ging fix... Er ist Carrosserielackierer mit eigenem Geschäft und hatte somit die möglichen Gerätschaft um das Fehlbare Auto unbeschadet von seinem Parkplatz zu entfernen icon_eek.gif

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.