Habe soeben einen Artikel im Internet darüber gefunden:
http://www.bluewin.ch/de/leben/lifestyle/beobachter/14-01/haltet-den-dieb.html:
Darf ich den Wagen zuparkieren oder abschleppen lassen, der auf meinem Privatgrund die Zufahrt versperrt?
Das ist nicht empfehlenswert. Einige Gerichte haben das Verunmöglichen der Wegfahrt als strafbare Nötigung taxiert. Auch beim Abschleppen ist gesunder Menschenverstand angebracht. Versuchen Sie – am besten über die Polizei – zuerst herauszufinden, wem der Wagen gehört. Nur wenn der Parksünder Sie in eine Notlage bringt, dürfen Sie sofort den Abschleppdienst aufbieten – etwa wenn zahlreiche Ihrer Mieter wegen der versperrten Zufahrt zur Tiefgarage nicht mehr hinein- oder ¬hinausfahren können. Falls Ihnen immer wieder fremde Autos auf Ihrem Boden das Leben schwermachen, könnten Sie über das Gericht ein Parkverbot mit entsprechender Signaltafel erwirken. So dürften Sie die Parksünder dann bei der Polizei verzeigen
Also doch ibex "Gummibärli"-Massnahmen anwenden?