famam
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.08.2005
Beiträge: 72
Ich habe in D eine Jacke bestellt und an meinen Pickpoint in Deutschland schicken lassen. Jetzt holt dieses Packet eine Kollegin für mich ab und bringt es über den Zoll. Welcher Adresse muss beim Abnehmer auf der Ausfuhrbescheinigung aufgeführt werden, meine, welche ja auch auf der Rechnung im Paket steht oder die Adresse meiner Kollegin, welche die Ware ausführt?