Halbprivat versichert-Anrecht auf freie Arztwahl?

klista
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.01.2012
Beiträge: 9
Ja dass die Assistenten operieren dürfen ist mir schon klar,aber dass sie einen HP oder P operieren und behandeln dürfen ist mir nicht klar..
Gelöschter Benutzer
ach so, an den "armen schluckern" die nur allgemein versichert sind oder gar nur eine grundversicherung haben, soll dann geübt werden bei herumschnippeln?
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Es ist ein Unterschied, ob die KK bei der man versichert ist den Chefarzt bezahlt oder ob im Spital in einer bestimmten Situation dann der Chefarzt auch gerade verfügbar ist. Klappen tut dies meistens nur bei geplanten OP's und immer nur dann wenn auch keine gravierenden Notfälle dazwischen kommen.

Mit HP/P-Versicherung hat man immer nur einen Vertrag mit der Versicherung, dass die freie Arztwahl auch kostenmässig gedeckt ist, ob der Art der Wahl auch Zeit und Muse für einem hat ist immer eine separate Geschichte und hat mit der Krankenkasse prinzipiell nichts zu tun. Für sein Anrecht muss man ggf. im Spital dann auch selber insistieren, nur der Faktor, dass sie bei P/HP-Pationen mehr verrechnen können zieht eben nicht immer, damit sie auch schön brav auf der Matte (oder am Krankenbett) stehen icon_wink.gif

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
ich bin übrigens fest davon überzeugt, dass man in diesem land auch als allgemein versicherter (noch) eine gute behandlung bekommt. alles andere wäre ja eine zweiklassenmedizin.
als mein sohn im letzten jahr seine mandeln schneiden lassen musste, wurde er von seinem hno arzt "höchstpersönlich" operiert und lag sogar halbprivat, obwohl er "nur" allgemein versichert ist.
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
Beiträge: 1033
@Goldfisch: Soo schlecht sind ja die Assistenzärzte nun auch wieder nicht. Schlussendlich geben die sich vielleicht sogar noch viel mehr Mühe und sind um einiges Aufmerksamer als so routinierte Oberärzte!
Gelöschter Benutzer
mir geht es um die haltung dahinter yasmine. es ist doch absolut unethisch zu vermuten, dass allgemeinversicherte als versuchskaninchen hinhalten sollen, halbprivate oder private hingegen können dann von den versuchskaninchen profitieren.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Achtung;: Der Zusatz halbprivat gilt nur für die stationäre Behandlung im Spital, nicht für die ambulante Behandlung, um was es bei klista geht, ist mir nicht ganz klar.

HP bedeutet meist, das man vom Oberarzt behandelt wird, ob man das Recht auf den Chefarzt hat, wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn man dem nicht ausdrücklich zustimmt, darf der Assistenzarzt Dich nicht operieren, ausser im Notfall. Visite, kleinere Sachen wie z.B. Verbandswechsel darf der OA oder Ca an den Assistenzarzt delegieren. Der CA oder OA sollte aber einmal am Tag vorbeikommen.

Das Operieren lernen Assistenzärzte nicht im Privatspital, sondern an den allgemeinversicherten Patienten. Deshalb wird man nicht schlechter operiert, denn der Assistenzarzt wird ja genau überwacht und macht nur die Operationen, die seinem Ausbildungsstand entsprechen.