Handänderungsteuer bei Hausverkauf

idalotta
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.04.2012
Beiträge: 6
wer hat damit schon erfahrung? handänderungssteuern beim hausverkauf?

wenn das haus von jemandem der noch kein haus hat gekauft hat? (dann kann er ja keine ersatzbeschaffung geltend machen und die steuer nicht zurückfordern)

eigentlich ist der käufer ja handänderungssteuerpflichtig.

danke für eure antworten.
papaver
Dabei seit: 20.04.2009
Beiträge: 44
Wir haben uns die Steuer hälftig aufgeteilt (Käufer/Verkäufer). Ist leider ein ganz schöner "Batzen".. :-/

lg, mara
idalotta
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.04.2012
Beiträge: 6
ja eben, das gemeine ist, dass eben dann wenn der käufer schon ein haus besessen hat die von ihm wieder zurückgefordert werden können, das heisst sie entfallen praktisch.

eigentlich ist man nicht verpflichtet als verkäufer die hälfte zu übernehmen. bin gespannt auf weiter postings
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Bei der Handänderung ist üblich 50 50.

Hab ich auch so gemacht.
Flora70
Dabei seit: 09.04.2005
Beiträge: 90
50 / 50
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Gelöschter Benutzer
50:50 ist absolut üblich. Etwas anderes hätte ich als Käufer niemals akzeptiert. In meinem Wohnkanton wurde sie aber sowieso endlich abgeschafft.
donald
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 464
Im Kanton Bern zahlt der Käufer die Handänderungssteuer. Kenne jedenfalls nichts anderes.

Nur wer gegen der Strom schwimmt kommt aufwärts
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
ehm, ich als verkäufer zahle grundstückgewinnsteuer, ablösung hypothek, maklergebühren, wieso sollte ich auch noch handänderungssteuer bezahlen? dann kann ich ja das haus dann irgendwann auch grad verschenken...
donald
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 464
@ idalotta
Verwechselst du nicht die Grundstückgewinnsteuer mit der Handänderungssteuer? Denn bei der Grundstückgewinnsteuer kann man eine Ersatzbeschaffung geltend machen. Wenn man sein (selbstbewohntes?) Haus verkauft und ein anderes (selbstbewohntes?) kauft, so gild dies als Ersabeschaffung. Aber die Steuerbehörden deines Wohnkantons wissen sicher mehr.

Nur wer gegen der Strom schwimmt kommt aufwärts
minörli
Dabei seit: 13.03.2006
Beiträge: 154
@idalotta
ja der käufer ist handänderungssteuerpflichtig und wird in der regel auch vom käufer übernommen.
die verschreibungskosten können 50:50 geteilt werden, es gibt aber auch kantone, da ist auch der käufer für diese kosten zuständig.
die ersatzbeschaffung kann bei einer allfälligen grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden, doch auch diese wird dann fällig, wenn nach zig jahren kein ersatz angeschafft wird.