Handänderungsteuer bei Hausverkauf

donald
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Für die Schreibfehler ist mein Ipad verantwortlich!

Nur wer gegen der Strom schwimmt kommt aufwärts
idalotta
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donald, minörli und pippilangstrumpf

ja es ist vom gesetz her so geregelt, dass der käufer die handänderungssteuer bezahlt. wir haben ja ein neues haus gekauft, diese handänderungssteuern übernehmen aber zu 100 % wir, da wir ersatzbeschaffung geltend machen können.

die käufer unseres hauses kaufen zum ersten mal, sie können darum keine ersatzbeschaffung geltende machen und müssten laut gesetz die ganze handänderungssteuer bezahlen.

wir haben uns für diese famile entschieden, hätten noch weitere andere käufer gehabt, die alle ersatzbeschaffung geltend hätten machen können, das heisst da wäre klar gewesen dass sie die steuer wieder einfordern können.

nun ist es halt so, dass wir denken, wir hätten das eigentlich nicht bezahlen müssen und ich bin mir darum nicht sicher ob wir die steuern so eben wirklich zu 100% auf die käufer abwälzen sollen, ist für uns auch ein betrag den wir gut gebrauchen können.

eine schwierige entscheidung, aber es geht auch um einen grossen betrag den wir eigentlich nicht zahlen müssten, aber eben...
idalotta
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@donald das geht mir am ipad auch immer so, also kein problem
angelface
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also ich würde mal in jene kantonalen gesetzlichen Bestimmungen reinsehen, welche für das betreffende Objekt massgebend sind.

in gewissen Kantonen ist klar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Handänderungssteuer hälftig vom Verkäufer und vom Käufer zu bezahlen ist. Dies wird in den Kaufverträgen auch so aufgeführt. Eine abweichende individuelle Regelung ist in diesen Kantonen auch nicht zulässig und würde zurückgewiesen.
idalotta
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im steuergesetz ist es klar so verankert:

Steuersubjekt ist ausschliesslich der Erwerber.
esmeralda
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Je nach Kanton ist die Aufteilung verschieden. Bei uns ist 100 % der Käufer in anderen Kantonen 50/50. Es bleibt dir nichts anderes übrig als beim Notar oder bei der Steuerbehörde nachzufragen.
idalotta
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@esmeralda wie ich geschrieben habe, ist hier auch zu 100% der käufer steuerpflichtig.

ist irgendwie einfach komisch denn es wird wohl trotzdem sehr unterschiedlich gehandhabt. aber eigentlich ist man laut sterugesetzt ja dann als verkäufer klar nicht daran beteiligt.