donald, minörli und pippilangstrumpf
ja es ist vom gesetz her so geregelt, dass der käufer die handänderungssteuer bezahlt. wir haben ja ein neues haus gekauft, diese handänderungssteuern übernehmen aber zu 100 % wir, da wir ersatzbeschaffung geltend machen können.
die käufer unseres hauses kaufen zum ersten mal, sie können darum keine ersatzbeschaffung geltende machen und müssten laut gesetz die ganze handänderungssteuer bezahlen.
wir haben uns für diese famile entschieden, hätten noch weitere andere käufer gehabt, die alle ersatzbeschaffung geltend hätten machen können, das heisst da wäre klar gewesen dass sie die steuer wieder einfordern können.
nun ist es halt so, dass wir denken, wir hätten das eigentlich nicht bezahlen müssen und ich bin mir darum nicht sicher ob wir die steuern so eben wirklich zu 100% auf die käufer abwälzen sollen, ist für uns auch ein betrag den wir gut gebrauchen können.
eine schwierige entscheidung, aber es geht auch um einen grossen betrag den wir eigentlich nicht zahlen müssten, aber eben...