http://www.gmx.net/themen/gesundheit/kind/668v106-66-jaehrige-bekommt-zwillinge

Manya
Dabei seit: 30.05.2002
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@Pluto: Es liesse sich zumindest mit Bluthormonwerten medizinisch klar definieren. Und was in der Medizin ist schon rechtlich zu 100% scharf trennbar?
Junina
Dabei seit: 10.01.2012
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von wegen nachhelfen bin ich der meinung, dass es da sehr grosse unterschiede gibt zwischen einem paar, dass auf natürlichem weg keine kinder kriegen kann medizinische hilfe zu bieten und frauen (oder paaren) die zuerst ihre wünsche und ihre pläne verwirklichen wollen und dann iiiirendwann halt doch merken, dass kinder noch was schönes sind und man sich das heutzutage noch ermöglichen kann. weil man halt zu spät gemerkt hat was wirklich zählt im leben. diese zwei dinge, finde ich, kann man keinesfalls vergleichen.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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@Manya ich hab ja extra geschrieben juristisch und nicht medizinisch. Man kann nicht der einen Frau etwas 10 Jahre früher verbieten als der anderen, was moralisch sowieso eine reine Sache des absoluten Alters und Statistiken ist.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
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@Pluto: es ist ja eben nicht dasselbe, was man dann mit einer 30-Jährigen und was man mit einer 60-Jährigen machen muss, damit Sie schwanger wird. Von daher lässt sich das sehr wohl unterscheiden.
Mit 60 geht es ja gar nicht ohne fremde Eizellen.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
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Und ich denke auch, dass moralische Richtlinien das medizinische Handeln definieren sollen,, nicht zuletzt auch zum Wohle der Frau. Die Komplikationen einer Schwangerschaft mit 66 sind wohl statistisch nicht berechenbar, aber sicher enorm.
Junina
Dabei seit: 10.01.2012
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@Manya
da bin ich ganz deiner meinung. eine schwangerschaft ist ja in jungen jahren nicht immer nur angenehm... wenn ich mir vorstelle dasselbe mit 66 und dann erst noch zwillinge. hui, nein danke.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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@Manya das Problem liegt aber weder bei der 30järigen noch bei der 66jährigen, sondern darin wo man dazwischen die Grenze setzt und ob jemand medizinisch oder moralisch schwanger werden darf hängt eben in keiner Weise mit dem persönlich sehr unterschiedlichen Zeitpunkt der Menopause zusammen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
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Und warum nicht? Der Zeitpunkt lässt sich medizinisch klar definieren. Das sollte daher auch juristisch reichen, das gibt es ja in anderen Bereichen auch.

Aber nochmals, falls Du das vorher evtl. überlesen hast: Es handelt sich bei der 60-Jährigen und bei der 30-Jährigen nicht um dieselbe Prozedur, und ist somit juristisch nicht dasselbe.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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@Manya weil Mündig werden auch alle mit 18 unabhängig davon wann sie ihre Menarche bekommen haben!
Und ja ich hab es geschnallt, dass 30 und 66 nicht das selbe ist, es geht mir aber darum dass es neben den klaren Grenzwerten eben einen breiten Graubereich gibt der kaum abzugrenzen ist. Mit deiner Regelung wäre der Kinderwunsch für die eine Frau etwas illegal, was bei der anderen im selben Alter noch von Natur aus funktioniert nur weil sie unterschiedlich in die Menopause kommen. Und falls du das jetzt immer noch nicht begreifst, gebe ich definitiv auf. Das selbe war ja gerade erst mit dem Initiativtext von der Unverjährbarkeit von Sexualdelikten, wo man den Begriff Vorpubertät auch mit einer fixen Zahl definieren musste, weil alles andere nicht praktikabel ist.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
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Du verstehst nicht die medizinischen Hintergründe (und ich nicht die juristischen).
Also nochmals laangsam zum Mitdenken:
IVF mit 30 bedeutet bei uns eigene Eizellen Plus Sperma vom Partner und ist somit erlaubt.
IVF mit 60 heisst Fremdeispende und ist somit bei uns nicht erlaubt.
Soweit ist das juristisch also ganz einfach, und da muss man nicht platt den Kinderwunsch für legal oder illegal erklären.
Eigentlich finde ich es aber sehr schade für diese Diskussion, wenn Du Sie darauf reduzierst, was wie juristisch definiert werden muss.