http://www.gmx.net/themen/gesundheit/kind/668v106-66-jaehrige-bekommt-zwillinge

carola
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 643
ein sehr seltsames ethikverständnis hat da frau pfarrer (und der arzt, der das verbrochen hat, sowieso...). ich kanns beim besten willen nicht nachvollziehen, warum frau sich das antut und die manchmal doch recht anstrengende aufzucht von nachwuchs (und damit mein ich nicht bloss die babyjahre...) ausgerechnet ins letzte lebensviertel verlegt?!?! und dann noch gleich zwillinge und das alles im "alleingang"- guet nacht! die frau beneide ich nicht und die kinder tun mir einfach nur leid.
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
@maya und pluto
wenn ich es richtig verstanden habe,
solange "frau" ihre EIGENEN eizellen für die künstliche
befruchtung "gebrauchen" kann - ist es in der schweiz legal.
stimmt das?

so ist das bestimmte alter - biologisch automatisch begrenzt.
warum
Dabei seit: 27.01.2012
Beiträge: 183
Bis zu welchem Alter dürfen denn einer Frau die eigenen eingefrorenen Eizellen wieder eingepflanzt werden?
jobodo
Dabei seit: 23.02.2004
Beiträge: 138
Pippi. Diese KIndern brauchen eine Mutter, und nicht ein Oma.... Also soll die Vormundschaftsbehörden eine Familie suchen.

Ich arbeite zum Leben
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
@-Königin-
Was ist deine Meinung dazu oder weshalb hast du dieses Thema eröffnet?

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Wenn es denn doch juristisch sein sollte, das hier steht in unserem Gesetztestext und ist ja eine geschickte Lösung für Plutos Problem (s. 2b):

Art. 3 Kindeswohl
1 Fortpflanzungsverfahren dürfen nur angewendet werden, wenn das Kindeswohl
gewährleistet ist.
2 Sie dürfen nur bei Paaren angewendet werden:
a. zu denen ein Kindesverhältnis im Sinne der Artikel 252–263 des Zivilgesetzbuchs3
(ZGB) begründet werden kann; und
b. die auf Grund ihres Alters und ihrer persönlichen Verhältnisse voraussichtlich
bis zur Mündigkeit des Kindes für dessen Pflege und Erziehung sorgen
können.


Zur Dauer der erlaubten Konservierung von Eizellen: Bei uns ist ja das Einfrieren von Embryonen verboten. Eingefroren werden Eizellen und Samen, die unmittelbar vor der Befruchtung stehen. (sog. imprägnierte Eizellen)
Sie dürfen nur 5 Jahre konserviert werden.

Den Gesetztestext findet man hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/810.11.de.pdf
-Königin-
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@fraulein
also sie kann doch machen was sie möchte, denn sie tut ja niemandem etwas Unrechtes

noch ein guter Artikel dazu:

http://www.blick.ch/news/schweiz/ich-fuhr-die-schwangere-pfarrerin-ins-spital-id1794460.html
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
@Königin: Ich finde sehr wohl, dass sie den Kindern Unrechtes antut!
Katinka
Dabei seit: 29.08.2002
Beiträge: 752
@Königin: Was ist an diesem Artikel gut? Dass die Taxifahrerin ausplaudert, was angeblich gesprochen wurde? Dass sie sich überlegt, wie sie die Kinder erzieht? Dass sie nicht will, dass die Kinder mal Drogen nehmen und Alkohol trinken?

Ich bin auch der Meinung, dass sie den Kindern Unrechtes tut.

Mein Vater war über 40 als ich als Nachzüglerin auf die Welt kam. Mein aeltester Bruder war 14. Nach der Lehre arbeitete mein Bruder zu Hause auf dem Hof. Meine Schulfreundin, die mich während Jahren auf dem Schulweg zu hause abholte, checkte erst während der Lehre, dass nicht mein Bruder mein Vater und mein Vater der Grossvater war. Sie hat jahrelang geglaubt, dass mein Bruder mein Vater sei und nur durch Zufall (Diskussion) kam es zu einer Richtigstellung. Und ehrlich gesagt, fand ich es gar nicht lustig "alte" Eltern zu haben.