Zinaida
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 201
Anhand der Diskussion, wegen des Mittelstandes, würde mich dies interessieren wie das in anderen Kantonen gehandhabt wird.
Im Kanton Zürich ist es so:
Sie haben Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn Ihr massgebendes steuerbares Einkommen 37'200 Franken (Einzelpersonen) bzw. 47'500 Franken (Verheiratete, Alleinerziehende) nicht überschreitet. Kinder erhalten bis zu einem Einkommen von 61'000 Franken einen Beitrag. Das Vermögen darf 150'000 Franken (Einzelpersonen) bzw. 300'000 Franken (Verheiratete, Alleinerziehende) nicht überschreiten.
Im Kanton Zürich ist es so:
Sie haben Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn Ihr massgebendes steuerbares Einkommen 37'200 Franken (Einzelpersonen) bzw. 47'500 Franken (Verheiratete, Alleinerziehende) nicht überschreitet. Kinder erhalten bis zu einem Einkommen von 61'000 Franken einen Beitrag. Das Vermögen darf 150'000 Franken (Einzelpersonen) bzw. 300'000 Franken (Verheiratete, Alleinerziehende) nicht überschreiten.