Nein ein 3-Jähriges Kind darf auch in Zukunft im Normalfall nicht alleine auf die Strasse.
Um die Strasse zu benutzen muss man ein strassenverkehrstaugliches Fahrzeug (kein Kickboard) führen und man muss Verkehrstauglich sein. Die Bezeichnung Vorschulpflichtig ist mit der Einführung der Basisstufe und dem zusammenführen von Kindergarten und Schule kein klarer Begriff mehr und daher hinfällig. Die Vorgabe der Verkehrstauglichkeit genügt.
Ich weiss jetzt nicht, was mit dem eigentlichen Problem genau passiert ist, denn bisher durfte man bis zur Schulpflicht auf dem Trottoire fahren, aber erst mit voller Verkerhrtauglichkeit auf der Strasse, was dazu führte, dass Kinder zwischen 7-10 rein juristisch gar nirgends wirklich nach Gesetz legal fahren durften. Folgerichtig müsste auch das Fahrverbot auf dem Trottoire eine Berichtigung erhalten, so das nicht verkehrstüchtige Kinder auf dem Trottoire fahren dürfen und nicht wie bisher vorschulpflichtige Kinder.
Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)