Künftig dürfen Dreijährige mit dem Velo auf die Strasse!

pluto
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Das Alter spielt keine Rolle mehr sondern es wird auf Grund des Fahrzeuges unterschieden. Richtige Velos gehören prinzipiell auf die Strasse.

VRV Art. 50
Fahrzeugähnliche Geräte dürfen als Verkehrsmittel verwendet werden auf:
a. den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs, Fusswege, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen;

VRV Art. 1
10 Fahrzeugähnliche Geräte sind mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden wie Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Invalidenfahrstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte.11

VTS Art. 24 Abs. 2
«Kinderräder» sind Fahrzeuge, welche der Definition des Fahrrades entsprechen, jedoch speziell für die Verwendung durch Kinder im vorschulpflichtigen Alter vorgesehen sind

Kinder zwischen 7 und 10 müssen demnach ihre Stützräder wieder montieren, damit sie mit dem Velo legal auf dem Trottoire fahren dürfen. Gleichzeitig kannst du als Erwachsener auch den Sattel abmontieren und ebenfalls auf dem Trottoire fahren, denn damit ein Rad auch ein Fahrrad ist muss man darauf sitzen können icon_wink.gif

Die Definition von Kinderrad ist trotz VTS Art. 24 nicht ganz so eindeutig, da selbst der Bundesrat auf eine Motion von Franziska Teuscher die Velos von 7-10 jährigen Kindern in diese Kategorie stellt und somit ebenfalls legalisiert.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20023746

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
pluto
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Nachtrag die Stellungsnahme des BR ist vom 16.04.2003, VTS Art. 24 Abs. 2 wurde per 1. Okt. 2005 eingeführt, somit ist wieder nicht klar wo Kinder zwischen 7 und 10 mit dem Fahrrad fahren dürfen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Manya
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Ach Du meine Güte!
GabrielaA
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Zudem ist das Fahren auf dem Trottoir auch nicht ganz ungefährlich.
Vor einer Weile war mal eine Familie zu Fuss unterwegs, ihr Kind mit dem Stütz-Rädli-Velo dabei, logisch auf dem Trottoir. An einer Stelle mündet das Trottoir in ein Firmen-Areal, genauer gesagt, eine Ausfahrt. Das Kind war zu weit vorne, ein LKW fuhr rückwärts auf dem Areal und erfasste leider gerade das Kind. Es erlag im Spital seinen Verletzungen.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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@Manya, wem sagst du dasicon_wink.gif
Ich hab gerade den Inhalt singemäss in einem Mail an Frau Teuscher geschickt, denn es kann ja nicht sein, dass Eltern und Kinder praktisch ein Jurastudium brauchem um zu wissen wo man Velofahren darf.

GabrielaA, wem sagst du dasicon_wink.gif
Ich wurde selber schon mal auf einem Veloweg/Trottoir von einem Traktor überfahren.

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Gamma1
Dabei seit: 21.09.2004
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Eine Strasse ist auch die kaum befahrene Quartierstrasse, wo das 3-jährige bis jetzt, auch wenn es unter der Aufsicht der Eltern fuhr, sich so zu sagen illegal verhalten hat.
Zoe007
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.02.2007
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Läuft es jetzt einfach darauf hinaus, dass niemand zuständig sein will? Wenn etwas passiert, egal wo, egal warum, ist es dann einfach eine Verletzung der Aufsichtspflicht?
Mamivon6
Dabei seit: 10.03.2006
Beiträge: 147
und wie lernen jetzt kinder mit grösserem schulweg velo zu fahren?? sollen sie das erste halbe jahr zu fuss gehen weil sie noch nicht 7 sind und wenn sie dann 7 werden können sie es von ganz alleine????
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@Mamivon6 im Gesetzt steht nirgends ein Alter, sondern nur vorschulplichtig und schulpflichtig, wie das aber mit der Basisstufe funktioniert, wo schon der ehemalige Kindergarten zur Schule und damit zum Begriff Schulpflichtig gehört, weiss ich auch nicht icon_frown.gif

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pluto
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Beiträge: 2313
@Zoe007 es ändert im Prinzip ja gar nichts nur statt dass es wie bisher doppelt verboten ist, wäre es dann nun nur noch einmal verboten.

Kinder sind zudem durch SVG Art. 26. Abs. 2 geschützt.
Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)