pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Das Alter spielt keine Rolle mehr sondern es wird auf Grund des Fahrzeuges unterschieden. Richtige Velos gehören prinzipiell auf die Strasse.
VRV Art. 50
Fahrzeugähnliche Geräte dürfen als Verkehrsmittel verwendet werden auf:
a. den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs, Fusswege, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen;
VRV Art. 1
10 Fahrzeugähnliche Geräte sind mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden wie Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Invalidenfahrstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte.11
VTS Art. 24 Abs. 2
«Kinderräder» sind Fahrzeuge, welche der Definition des Fahrrades entsprechen, jedoch speziell für die Verwendung durch Kinder im vorschulpflichtigen Alter vorgesehen sind
Kinder zwischen 7 und 10 müssen demnach ihre Stützräder wieder montieren, damit sie mit dem Velo legal auf dem Trottoire fahren dürfen. Gleichzeitig kannst du als Erwachsener auch den Sattel abmontieren und ebenfalls auf dem Trottoire fahren, denn damit ein Rad auch ein Fahrrad ist muss man darauf sitzen können
Die Definition von Kinderrad ist trotz VTS Art. 24 nicht ganz so eindeutig, da selbst der Bundesrat auf eine Motion von Franziska Teuscher die Velos von 7-10 jährigen Kindern in diese Kategorie stellt und somit ebenfalls legalisiert.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20023746
VRV Art. 50
Fahrzeugähnliche Geräte dürfen als Verkehrsmittel verwendet werden auf:
a. den für die Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs, Fusswege, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen;
VRV Art. 1
10 Fahrzeugähnliche Geräte sind mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden wie Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kinderräder. Fahrräder und Invalidenfahrstühle gelten nicht als fahrzeugähnliche Geräte.11
VTS Art. 24 Abs. 2
«Kinderräder» sind Fahrzeuge, welche der Definition des Fahrrades entsprechen, jedoch speziell für die Verwendung durch Kinder im vorschulpflichtigen Alter vorgesehen sind
Kinder zwischen 7 und 10 müssen demnach ihre Stützräder wieder montieren, damit sie mit dem Velo legal auf dem Trottoire fahren dürfen. Gleichzeitig kannst du als Erwachsener auch den Sattel abmontieren und ebenfalls auf dem Trottoire fahren, denn damit ein Rad auch ein Fahrrad ist muss man darauf sitzen können

Die Definition von Kinderrad ist trotz VTS Art. 24 nicht ganz so eindeutig, da selbst der Bundesrat auf eine Motion von Franziska Teuscher die Velos von 7-10 jährigen Kindern in diese Kategorie stellt und somit ebenfalls legalisiert.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20023746
Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)