hallo Dreamie
darf ich dir kurz eine Antwort auf deinen Unmut geben, da ich auf dieser Branche arbeite....?
Grundsätzlich ist es so, dass du OHNE Überweisung deines Hausarztes Leistungen beziehen kannst, welche aus den Zusatzversicherungen bezahlt werden. Egal ob nun Komplementär-Medizin, Medikamente, eine Gynäk. Untersuchung, etc.
wenn Du dich behandeln lässt bei einem 'Komplementär-Therapeuten' (er muss KK-anerkannt sein), darfst du 6 Behandlungen machen OHNE VERORDNUNG. Sind es mehr als 6 Konsultationen, braucht es eine Verordnung und/oder die KK wird beim Therapeuten nachfragen, ob die Behandlung medizinisch indiziert ist oder es 'nur' eine 'Wohlfühlbehandlung' ist.
Wenn nun aber die Behandlung von einem Arzt mit Zusatzausbildung gemacht wird (z. B. ein Homöopath, der aber Allgemein-Arzt ist), wird jedoch das Ganze über die Grundversicherung abgerechnet und nicht via Zusatzversicherung. In diesem Fall kann es sein, dass die KK davon ausgeht, dass du dich nicht an die 'Regeln' gehalten hast, da sie davon ausgehen können, dass es eine 'normale' Konsultation war und nicht eine 'therapeutische Behandlung'.
Falls du weitere Fragen hast, schick mir ne PN