Minuspunkt bei Krankenkasse ?

Dreamie
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.04.2009
Beiträge: 14
@ volare

Ja genau gröhl aber auch.
Gelöschter Benutzer
"Leider kann ich mich nicht daran erinnern was ich vor 2 jahren mal gelesen hab"

Habe diesen Satz als "Beschwerde" und nicht als Schuldeingeständnis gelesen und darauf geantwortet!
kawo68
Dabei seit: 01.05.2009
Beiträge: 292
Hallo

war das die MPA von Hausarzt oder vom anderen.

Würde nachträglich noch beim Hausarzt nachfragen ob sie Dir so eine Ueberweisung für die KK ausstellen.

lg

Kawo
Malaga1
Dabei seit: 01.12.2007
Beiträge: 521
Du wirst ein Hausarztmodell abgeschlossen haben und dich verpflichtet haben, immer zuerst deinen Hausarzt zu kontaktieren, bevor dur irgendwelche medizinischen Leistungen in Anspruch nimmst. Dafür wirst du mit einem Prämienrabatt belohnt. Wenn du dich nicht an diese Regeln hältst, wirst du logischerweise in die normale Grundversicherung umgeteilt und verlierst den Rabatt.

Gruss

Malaga (die bei der Konkurrenz arbeitet, die diesen ersten Mahnbrief etwas netter schreibt icon_wink.gif)
mercedes
Dabei seit: 14.02.2002
Beiträge: 445
Aber das Hausarztmodell betrifft doch nur die Grundversicherung??? Bei den Zusatzversicherungen habe ich noch nie von diesem Modell gehört... Oder liege ich da jetzt völlig falsch?
Gelöschter Benutzer
Gibts dort auch
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@nessi76: Also, wenn die Rechnung selber bezahlt wird, kann doch keine KK vorschreiben, zu welchem Arzt ich gehen muss.

Vor Jahren waren wir in den Ferien und mussten mit einem Kind zu einem Arzt. Die damalige KK tat total blöd, weil wir nicht erst zum HA gingen.

Hei no mal, wenn ich 2h Autofahrt von hier weg bin, gehe ich nicht erst mit einem kranken Kind zum Haus/Kinderarzt. Sie haben nicht gesehen, dass der Arzt nicht in unserer Gegend war.

In Deinem Falle @Dreami; würde glaub meine Kasse auch einen Brief schreiben und möglichen Falls die Rechnung nicht bezahlen, aber Minuspunkte ?

Bin lieber bei einer etwas teureren Kasse, dafür ist sie wirklich top.

Die Therapie vom "Kleinen" bezahlt sie seit Jahren, muss nur ein kleiner Anteil selber berappen.
Gelöschter Benutzer
Da geht es ja nicht um teure oder gute Krankenkassen, sondern um das gewählte Versicherungsmodell!

Und der Sinn des Hausarztmodells ist nun mal Geld zu sparen, durch koordinierte Behandlung durch den Hausarzt.
Dreamie
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.04.2009
Beiträge: 14
Mich ärgert einfach die "tonart" des Briefes. Wenn ich so mit meinen Kundinnen umspringen würde wäre ich bald arbeitslos... Jä nu so wird der kleine Arbeiter wieder einmal behandelt
Moni1
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 196
hallo Dreamie

darf ich dir kurz eine Antwort auf deinen Unmut geben, da ich auf dieser Branche arbeite....?

Grundsätzlich ist es so, dass du OHNE Überweisung deines Hausarztes Leistungen beziehen kannst, welche aus den Zusatzversicherungen bezahlt werden. Egal ob nun Komplementär-Medizin, Medikamente, eine Gynäk. Untersuchung, etc.

wenn Du dich behandeln lässt bei einem 'Komplementär-Therapeuten' (er muss KK-anerkannt sein), darfst du 6 Behandlungen machen OHNE VERORDNUNG. Sind es mehr als 6 Konsultationen, braucht es eine Verordnung und/oder die KK wird beim Therapeuten nachfragen, ob die Behandlung medizinisch indiziert ist oder es 'nur' eine 'Wohlfühlbehandlung' ist.

Wenn nun aber die Behandlung von einem Arzt mit Zusatzausbildung gemacht wird (z. B. ein Homöopath, der aber Allgemein-Arzt ist), wird jedoch das Ganze über die Grundversicherung abgerechnet und nicht via Zusatzversicherung. In diesem Fall kann es sein, dass die KK davon ausgeht, dass du dich nicht an die 'Regeln' gehalten hast, da sie davon ausgehen können, dass es eine 'normale' Konsultation war und nicht eine 'therapeutische Behandlung'.

Falls du weitere Fragen hast, schick mir ne PN