Mutterschaftsgeld

Glycine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 49
Wie ist das wenn eine berufstätige Schwanger krank geschrieben wird. Wird dadurch das Mutterschaftsgeld gekürzt um die Krankheitstag in der Schwangerschaft oder zählen die 14 Wochen respektiv 95 Tage ab Geburt voll?
mirabelle
Dabei seit: 19.10.2009
Beiträge: 979
Soviel ich weiss dürfen KK Tage (mit ärztlichem Zeugnis) vor der Geburt nicht vom Mutterschaftsgeld abgezogen werden.
Dieses kommt erst ab Geburt zum Tragen.
celi02
Dabei seit: 06.02.2009
Beiträge: 6
Meiner Meinung nach zählt der Mutterschaftsurlaub wirklich erst ab der Geburt. Wenn du vorher krank geschrieben wirst, muss das deine Krankenkasse übernehmen. War bei mir zumindest so.
vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
Mutterschaftgeld und eine Krankheit während der Schwangerschaft haben nichts miteinander zu tun. Je nach Firma gibts Krankentaggeldversicherung.
emu
Dabei seit: 21.02.2007
Beiträge: 132
14 wochen mutterschaftsurlaub mit entsprechender entlöhnung sind standard. falls in deinem arbeitsvertrag aber mehr wochen msu stehen, darf der arbeitgeber im krankheitsfall die wochen, die über das gesetzliche minimum hinaus gehen, abziehen (je nach anzahl krankheitstagen natürlich). "krankgeschrieben werden" in der ss hat nichts mit dem msu zu tun - der beginnt erst, wenn das kind geboren ist und kann sogar auch dann nach hinten verschoben werden, wenn das kind z.b. viel zu früh da ist. was aber dann wie abgerechnet wird in der zeit nach der geburt und bei verschobenem msu, kann ich leider nicht sagen.
Cemasa
Dabei seit: 28.09.2010
Beiträge: 264
Glycine, nein es wird nichts gekürzt. Die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub werden ab Geburt an gerechnet.

Celi02, was soll die KK da übernehmen?
Glycine
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 49
Vielen Dank für eure Antworten.
IceIce4
Dabei seit: 04.08.2006
Beiträge: 64
Genau, vollkommen richtig was alle schreiben. Ich war bei der 4. Schwangerschaft in den letzten 8 Wochen auch krankgeschrieben und ich bekam danach das volle Mutterschaftsgeld. Solltest du aber vor den 14 Wochen wieder arbeiten, so endet auch das Mutterschaftsgeld. Also, warte mit arbeiten bis die vollendeten 14 Wochen zu Ende sind.
( Beispiel, wenn du 12 Wochen nach der Geburt wieder arbeitest, dann bekommst du die letzten 2 Wochen kein Mutterschaftsgeld).
Alles Gute.