Nachtdienst in der Schwangerschaft

Steba
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Weiss jemand, ab welcher Woche der Schwangerschaft Nachtdienst gesetzlich untersagt ist?

Danke für die Antworten.
musta
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Beiträge: 458
Abend- und Nachtarbeit
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Während der ersten sieben Monate der Schwangerschaft kann eine Arbeitnehmerin, die zwischen 20 und 6 Uhr arbeitet, verlangen, stattdessen für eine gleichwertige Tagesarbeit eingesetzt zu werden (Art. 35b Abs. 1 ArG). Ab der achten Woche vor der Niederkunft darf eine Arbeitnehmerin zwischen 20 und 6 Uhr nicht beschäftigt werden (Art. 35a Abs. 4 ArG).


Quelle: Weka

Leben und leben lassen
Steba
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Beiträge: 27
ach und so lange darf ein betrieb die schwanger nachts einsetzen? bis zum achten monat? boah, echt lange...
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Oh ich wusste nicht dass es eine so klare Regel gibt, dachte das kommt ev. auch auf den Beruf/Arbeit an.

Ich hab bis 1 Woche vor der Geburt meistens 1 Abend/Nacht gearbeitet und zwar so wie ich mich wohl gefühlt habe. Meistens habe ich mit meiner Kollegin spontan abgemacht, wann sie mich ablösen kommt. Sie war froh, konnte sie ihre Kidds ins Bett bringen und dann selber noch etwas schlafen, und meist so zwischen 24.00 und 02.00 Uhr kam sie mich ablösen. Für uns stimmte es so, und unser Chef hat immer gemeint, solangs für uns stimmt, ists für ihn ok.
Ich hatte aber einen "Sitz"-Job und ein Totmannsystem.
Gruess Yvonne
Steba
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Dabei seit: 29.05.2007
Beiträge: 27
ich arbeite in der pflege und daher oft lange zeit in der nacht auf den beinen.
hatte eine schwierige dritte schwangerschaft, mit vielen blutungen, die in der 10. woche, eben in einer nachtwache, anfingen. habe darum ein bisschen angst, obwohl mir mein gyn gesagt hat, das wäre zufall gewesen...
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
@» Steba:
Der betrieb darf aber nur einsetzten, wenn von der Mitarbeiterin nicht anders gewünscht.

Leben und leben lassen
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Liebe Steba

Ich habs mir fast gedacht dass du ev. für die Pflegi fragst.
Wenn du dich nicht wohlfühlst, besprich es nochmals mit deinem Arzt, es geht um euch und eure Gesundheit.
Zudem steht ja im Eintrag von musta, dass du während der ersten 7 Monate verlangen kannst, dass du eine gleichwertige Tagesarbeit bekommst. Wäre das für dich eine Möglichkeit?
Alles gute für dich
Yvonne
musta
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Beiträge: 458
Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass eine SS nicht zum Arbeitsabbruch führen soll. Trotzdem hier noch eine Ergänzung aus dem Arbeitsgesetz:

Frauen, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden, haben
während der in Absatz 1 festgelegten Zeiträume Anspruch auf
80 Prozent des Lohnes, ohne allfällige Zuschläge für Nachtarbeit, samt
einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn, soweit
ihnen keine andere gleichwertige Arbeit angeboten werden kann.

Leben und leben lassen
Steba
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 27
hallo zusammen
vielen dank für eure inputs. so wie ich verstanden habe, gibts da nicht viel zu rütteln. der arbeitgeber kann eine schwangere bis zum siebten monat in der nacht beschäftigen...
ich könnte auf den tag ausweichen. aber tage bei uns auf der abteilung... nein danke. da mach ich mich noch mehr kapputt als in der nacht. geht ja zu und her wie in einem bienenhaus... und man sollte 1000 dinge zur selben zeit...
Chleeblatt
Dabei seit: 22.12.2006
Beiträge: 34
So, so, has doch dänkt, bi öich sigs no nid abgschlosse. icon_smile.gif
Wenn hesch Termin?
Grüessli vo dire Cousine