Strafanzeige wegen Betrug / Payment Network MV

neugier
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.01.2011
Beiträge: 97
Hallo !

Mein 13jährigen Sohn hat vor ca 10 Tagen eine Mahnung von der Payment Network MV bekommen. Nach div. Recherchen im Internet haben wir erfahren, dass es sich eine Abzockfirma handeln (was ich auch geahnt habe, wollte einfach sicher gehen).
Heute kam eine Strafanzeige wegen Betrug ins Haus. Kann ich diese auch vernichten ? oder sollte ich besser reagieren und antworten ?
Die Strafanzeige kam mit ganz normalen Post... also eigentlich, könnte es gut sein, dass die Briefe verloren gegangen sind.
Danke für Eure Hilfe
Gelöschter Benutzer
was nicht eingeschrieben ist, kannst du gut wegschmeissen!
Gelöschter Benutzer
meine schwester erhält seit über einem jahr mahnungen zuerst von so einer abzockfirma, mittlerweile von einem inkassobüro, (welches gemäss Net-Recherche dem gleichen inhaber gehört)
ich habe ihr geraten, erst beim zahlungsbefehl mit einem rechtsvorschlag zu reagieren und sonst nichts.
Gatto
Dabei seit: 11.08.2008
Beiträge: 117
wir haben solche fälle der Polizei gemeldet. Dort wissen sie einerseits oft schon wer die Leute sind und können andrerseits bereits sagen wie mann sich da verhalten kann.

Nicht alles ist so wie es scheint
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
was meinst du mit 'strafanzeige'?

ein schreiben von irgend einer firma an dich oder sohnemann KANN gar keine strafanzeige sein, denn eine (straf)anzeige eröffnet man bei der polizei oder der untersuchungsbehörde.

es kann eine androhung sein, dass strafanzeige erstattet wird - die erfüllt dann aber unter umständen den tatbestand der nötigung, was dann eben auch eine straftat wäre, welche du anzeigen könntest ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
neugier
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.01.2011
Beiträge: 97
@thoms fisler

Auf dem Brief steht : Strafanzeige wegen Betrug
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
und weiter?
im inhalt?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Bring den Wisch mal zur Polizei, wenn die damit den Eindruck erwecken, dass es eine offizielle Strafanzeige von einem Amt sein könnte, dann ist es sogar eine Straftat in Richtung Urkundenfälschung und somit auch ein Offizialdelikt, bei dem die Behörden selber weiter ermitteln müssen.

@thomas mit einer Anzeige darf man jederzeit auch unberechtigt drohen, weil das der offizielle Rechtsweg ist. Was man dagegen nicht tun darf ist mit der Presse wie K-Tip, Beobachter etc. zu drohen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
neugier
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.01.2011
Beiträge: 97
@thomas fisler

in der vorbezeichneten Angelegenheit mussten wir leider feststellen, dass Sie bis heute auf unsere berechtigen Forderungen keine Zahlung geleistet haben...

wir haben NIEMALS eine Rechnung bekommen und auch keine Mahnungen.
Vor 10 Tagen kam eine erste Aufforderung (nach anscheinend Rechnung + 2 Mahnungen) den Betrag zu bezahlen.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@neugier und wo kommt das mit der Strafanzeige wegen Betrug?

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)