Unterhaltszahlungen bei Trennung/Scheidung

vegan
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
Soviel ich weiss, muss
eine Frau 50% arbeiten gehen, wenn das Kind in der 5. Klasse ist?

Und - es wird ebenfalls zuerst der Existenzbedarf des Mannes abgedeckt?

Wenn zukünftige Ex Frau auf zu hohem Fuss lebt, wie teure Wohnung, Hobby, nehme ich an ist das ihr Problem und nicht das des Mannes?

Kann direkt nach der Trennung, vor 3/4 Jahren ein Scheidungsbegehren eingerreicht werden?


Weiss jemand wo diesbezügliche Fakten geschrieben stehen? Es betrifft nicht mich selbst sondern einen Bekannten, welchem ich keine falschen Ratschläge geben möchte.

Danke für eure Feedbacks!
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
dann soll sich doch dein bekannter an die frauenzentrale (ist auch für männer offen) den vev oder sonstwohin wenden, wo er von einem juristen die richtigen infos bekommt icon_smile.gif
Knirps
Dabei seit: 28.11.2003
Beiträge: 80
Meine Meinung zu diesem Thema, immer ist es die Frau die den ach so armen Mann "abzocken" will! Was eine Frau aber an Erziehungsarbeit und Haushalt all die Jahre geleistet hat und vielleicht sogar dem Mann den Rücken frei gehalten hat betreff Weiterbildung etc. das zählt auf einmal gar nichts mehr! Ich wünsche allen ein friedliches, harmonisches Weihnachtsfest!
vegan
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
da stimme ich dir völlig zu "Knirps*

wenn sie es denn getan hätte . . .
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Also mal ein Kommentar einer verheirateten Frau icon_smile.gif

Wenn die Frau den Haushalt schmeisst und die Erziehungsarbeit leistet, Knirps, dann ist dies eine gemeinsam beschlossene Arbeitsaufteilung zwischen dem Mann und der Frau. Ich nehme mal an, er wird in dieser Zeit einer bezahlten Arbeit nachgegangen sein und sie hat auch davon "profitiert". Das gemeinsam in dieser Zeit erreichte Vermögen, inkl. Pensionskasse etc. wird aufgeteilt.

Wenn eine Beziehung auseinander bricht, dann muss jeder, also Mann und Frau, sich auf diese neue Lebensform einstellen und seinen Beitrag daran leisten.
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
schau mal hier http://www.berechnungsblaetter.ch/
klicke dann auch Download Tabellen
da kann er es sich ausrechnen ... und ein Richter wird beide nicht in sehr teuren Wohnungen wohnen lassen, bzw. nicht den ganzen Betrag einberechnen.

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
@knirps
wenn aus ein nun zwei (haushalte u.s.w.) werden - ist klar, dass bei gleichem einkommen weiniger für beide da ist...
ist doch viel schöner vom eigenen verdienten geld leben zu dürfen.