buchsi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 47
Hallo zusammen,
muss man die "Weisungen" des Schulzahnarztes beachten oder kann man sich auch weigern die Behandlungen durchzuführen?
Zwar geht es um folgendes; mein Kind war 2 Wochen vor dem Schulzahnarztbesuch der Klasse in einer Zahnreinigung (auch beim Schulzahnarzt). Trotzdem wurde nun eine Zahnreinung angeordnet. Des weiteren wurde die Versiegelung bei 4 Milchzähnen angeordnet. Macht das bei einem 10jährigen Kind noch Sinn? Die fallen doch eh sicher bald mal aus. Oder?
Mir geht es vorallem darum, dass ich mein Kind nicht unnötigen Behandlungen aussezten will, da alle Behandlungen jeweils nur unter Einsetzen von Beruhigungsmitteln nötig sind (Panik vor Zahnarzt) und sie sowieso noch Kieferorthopädische Abklärungen machen lassen muss.
Danke für eure Antworten.
muss man die "Weisungen" des Schulzahnarztes beachten oder kann man sich auch weigern die Behandlungen durchzuführen?
Zwar geht es um folgendes; mein Kind war 2 Wochen vor dem Schulzahnarztbesuch der Klasse in einer Zahnreinigung (auch beim Schulzahnarzt). Trotzdem wurde nun eine Zahnreinung angeordnet. Des weiteren wurde die Versiegelung bei 4 Milchzähnen angeordnet. Macht das bei einem 10jährigen Kind noch Sinn? Die fallen doch eh sicher bald mal aus. Oder?
Mir geht es vorallem darum, dass ich mein Kind nicht unnötigen Behandlungen aussezten will, da alle Behandlungen jeweils nur unter Einsetzen von Beruhigungsmitteln nötig sind (Panik vor Zahnarzt) und sie sowieso noch Kieferorthopädische Abklärungen machen lassen muss.
Danke für eure Antworten.