zahlen, wenn kinder beim ex?

Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Was den Männern immer wieder einfällt, da rollt es mir die Fussnägel hoch echt!Du musst ihm sicher nichts bezahlen, wäre ja noch schöner zumal er dir nicht einmal Unterhalt bezahlt. Es ist einfach so, dass die Männer das Recht, aber nicht die Pflicht haben die Kinder zu sich zu nehmen. Ich nehme mal an dass du die Alimente für die Kinder bevorschusst bekommst. Die würden dann das Geld bei ihm eintreiben und dann müsste der feine Herr seinen Arsch evt mal heben und sich um Arbeit bemühen.
boeselkraut
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.03.2009
Beiträge: 342
@carmen2 ich habe mich hier ja schon einmal tierisch über ihn aufgeregt, weil er nicht richtig arbeitet - und dann beim soz die hohle macht! und die zahlen auch noch! ich verstehe das nicht. und mir hat man nahegelegt, arbeiten zu gehen - mit drei kleinen kindern.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Ja boesel ich weis. Du hast da ein ganz spezielles exemplar von Mann. Meiner hat zwar teilweise auch komische Ansichten aber gegen deinen fast harmlosicon_smile.gif) Bei Gericht hat man ihm dann schon auch ein bisschen den Wind aus den Segeln genommen. Ich verstehe absolut nicht wie dein Ex damit durch kommt ganz ehrlich. Wohnst du eigentlich noch am selben Ort? Dann habe ich evt noch deine Telefonnummer. Würde dich sonst mal anrufen fals du lust hast ein bisschen zu quatschen.
robine
Dabei seit: 07.01.2004
Beiträge: 554
also ich hab auch immer gemeint, wenn der ex nicht zahlt, dann kannst du den unterhalt von der gemeinde vorbeziehen und die treiben es dann bei ihm wieder ein.. verstehe echt nicht, wie der damit durchkommt..
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Aber für den Unterhalt muss doch eben nicht der Vater zum Soz sondern die Mutter (der/die ObhutsberechtigteR) Alimentenbevorschussung beantragen, oder?!

Aber wenn er doch nix arbeitet und Du schon soll er doch wenigstens den Kindern schauen, dann kann man auch über die CHF 15.-- pro Kind reden vermute ich.

Ja, das Rosenhuhn ist ein Goldhuhn, gell icon_smile.gif

An it harm none do what ye will
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Boeselkraut war nicht verheiratet.
So wie ich das verstehe, kann sie NUR die KINDERalimente vom Sozi bevorschussen lassen.
Wenn aber der Ex für sein eigenes Leben zu wenig Geld hat, dann muss ER selber beim Sozialamt um Unterstützung bitten.

Ansonsten haben die beiden gegenseitig keine Unterstützungspflicht. Wenn eine/r die finanziellen Möglichkeiten hat, dann ist das natürlich schön.

Das gilt auch umgekehrt, wie wir hier im Forum von einer Frau erfahren haben. Er lebt in Saus und Braus und sie muss arbeiten. Dieser Nachteil bei Konkubinatspaaren gilt es bei der Überarbeitung der Unterhaltszahlungen. auszugleichen.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 507
Ohne zu lesen, was bereits geschrieben wurde denke ich, dass dies einfach Quatsch ist. Ich wüsste von keinem Urteil wo der Mann (auch wenn er Alimente bezahlt) von seiner Exfrau Geld bekommt, wenn er die Kinder an seinen Weekends zu sich nimmt. Gäbe für mich auch kein Grund dazu. Vielleicht würde es anders aussehen, wenn er die Kinder regelmässig noch zusätzlich zu sich nimmt. Aber dies müsstet ihr beide dann untereinander aushandeln.

Abgesehen davon, dass es nicht stimmt was der da erzählt, ist er ja noch sehr human mit seinen Vorderungen. Da hab ich von einem anderen Vater gehört, dass er mal Fr. 1'000.00 für die drei Kinder will, damit sie über die Festtage bei ihm bleiben dürfen und Fr. 300.00 für das ganze Osterweekend. Wohlbemerkt; es wären sowieso seine Weekends gewesen. Aber eben; versuchen kann man(n) es ja. ;-p

Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@Badman

Bei unserer Scheidung wurde ein Budget des Existenzminimums des Mannes erstellt um die (Ehe)-Alimente festzulegen.
Dieses Budget wurde vom Richter in verschiedenen Dingen korrigiert; zB wurde meinem Ex ein Betrag von 200.- in das Existenzminimum einberechnet weil er die Kinder jedes 2.Wochenende betreut.
Indirekt bezahle ich ihm also die Betreuung, da er nicht genügend Unterhalt zahlt, damit ich auf das Existenzminimum komme. Wären diese 200.- nicht einberechnet worden, würde ich sie kriegen.
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@Badman

Ich habe aber mit dieser Berechung kein Problem, da er sie wirklich zu sich nimmt und er auch sehr regelmässig bezahlt. Und weil wir es auch ansonst sehr friedlich miteinander haben.
In Böselkrauts Fall scheint das ja anders zu sein.
bubble36
Dabei seit: 31.01.2003
Beiträge: 730
Das ist dänks sowas wie ein Tagesmuttertarif!

kreativer Denker, vielleicht kann er damit irgendwie sein Geld verdienen?!
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