zahlen, wenn kinder beim ex?

slider12
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
ob er den auch schuhe und kleider kauft in der zeit?

nichts ist unmöglich!
-Badman-
Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 507
Na, ein Budget muss ja so oder so erstellt werden; nicht?

Hmmm..... Da bringt ihr mich ja auf eine Idee. Mal kucken, wie es mit einem Tagesvatertarif aussieht. Danke blubble36. icon_wink.gif

Aber im Ernst. Darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht. Kinder kosten nun mal. Und da Sie ja hauptsächlich bei der Mutter leben, müssen auch die entsprechenden Kosten berücksichtigt werden. Diese Kosten hätte ich ja auch, wenn sie nach wie vor bei mir wären.

Seit nett zu euren Kindern; denn sie suchen euch das Altersheim aus.
Single
Dabei seit: 01.07.2010
Beiträge: 241
@Badman

Klar muss sowieso ein Budget erstellt werden. Nur, ob diese 4Tage/Monat ins Existenzminimum einberechnet werden müssten, könnte man in Frage stellen.
Ich habe es auch vorallem geschrieben, weil du gemeint hast, dass du noch nie von einem derartigen Gerichtsentscheid gehört hast. Bei mir war es indirekt so, dass meinem Ex damit ein Grundbetrag gutgesprochen wurde, weil er die Kinder "betreut". Für mich kein Problem.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Was ich nicht verstehe: Ein Mann, welcher vorher "nur" im Konkubinat lebte, der muss ja nur Kinderalimente bezahlen. Und wenn dieser Mann seine Kinder an den WE zu sich nimmt, dann kann er ja die Woche durch arbeiten und Geld verdienen.
Ausnahme: er ist arbeitslos (RAV) oder krank. Dann bekommt er aber eine IV-Rente.

Ein solcher Mann, der die Woche durch arbeiten kann und dann zu wenig Geld für seine Besuchs-WE hat, den verstehe ich jetzt nicht so ganz. Aber vielleicht kann mir das jemand begründen.

Wie würde es denn dem Herrn Boeselkraut gehen, wenn er noch Frauenalimente bezahlen müsste?

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Carmen2
Dabei seit: 28.03.2002
Beiträge: 186
Es ist ja schon nur eine Frechheit, das der Typ mit seiner Faulheit durchkommt. ( ich unterstelle ihm dies einfach mal, da boesel geschrieben hat, dass er es nicht so mit dem Arbeiten hat) Ich meine wenn er arbeiten gehen wollte, aber nichts findet, wäre es ja etwas anderes, aber er will ja anscheinend gar nicht arbeiten. Ist es für den Staat bequemer dann einfach die Frau, welche 3 kleine Kinder zu betreuen hat, zum arbeiten gehen zu zwingen. Warum ist denn da keiner der den faulen Mann zwingt arbeiten zu gehen? Das verstehe ich nicht.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
also wir nehmen jetzt immer an, dass es sich um die "normalen" 2 Besuchswochenenden pro Monat handelt. Aber da er nicht arbeitet, wäre es ja auch möglich, dass er zB. die Kinder an drei Tagen die Woche betreut. Wie steht es dann? Dann könnte ja Boeselkraut in dieser Zeit arbeiten gehen. Müsste sie ihm dann sozusagen Alimente zahlen? oder nur, wenn er auch die Obhut hat?
Klar, wenn es nur an zwei Wochenenden oder unregelmässig mal ein Tag ist, muss sie nichts bezahlen. Und er müsste auf jeden Fall Alimente bezahlen für die Kinder, bzw. Boeselkraut sollte diese bevorschusst kriegen. Auf jeden Fall würde ich als erstes einen Unterhaltsvertrag machen, mit Hilfe des Jugendamts der Gemeinde. Darin steht auch, wer wann die Kinder betreut, und wer wieviel wem bezahlt. Und das geht auch, wenn er zur Zeit nichts verdient, meine ich. Falls er nicht in der IV ist, hat er ja einen hypothetisch erreichbaren Verdienst, und sonst eine Rente.