wenn die gemeinde eine beistandschaft vorschlägt, dann immer, um dem kind bei seite zu stehen und die eltern zu unterstützen, eine weg zu finden, der zum kindswohl führt.
es gibt unterschiedliche formen von beistandschafte.
manche sind z.b. nur dazu da, dass besuchsrecht zu regeln....die form der beistandschaft kann also sehr unterschiedlich sein.
ich arbeite eng mit vormundschaftsbehörden zusammen und erlebe die beistandschaften postitiv. die eltern haben eine bezugsperson, mit der sie alle fragen rund um das kind besprechen können.
wenn sich die schwierige situation geklärt hat und eine weile gut läuft, wird die beistandschaft meist aufgelöst. sind die fronten verhärtet, wird ein beistand ev. eine erweiterung der beistandschaft verlangen und das kind und seine eltern auch länger begleiten. ziel ist es immer das wohl des kindes.
lass dir doch nochmals erklären, WAS GENAU der beistand in eurem fall für eine auftrag haben wird - also für was er eingerichtet werden soll und für was nicht. du hast ein recht, dies genau zu erfahren, wenn die elterliche sorge bei dir ist.